Unter einer erstrangingen Hypothek versteht man die grundpfandrechtliche Absicherung einer Baufinanzierung, die an erster Stelle im entsprechenden Grundbuch eingetragen wird. Die kreditgebende Bank, die die erstrangige Hypothek im Grundbuch einträgt, wird als wichtigster Gläubiger behandelt.
Die Rangfolge verschiedener Eintragungen im Grundbuch spielt insbesondere im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Immobilienbesitzers eine wichtige Rolle: Ist der Kreditnehmer nicht mehr in der Lage, die Forderungen seiner Gläubiger zu begleichen, kommt es im äußersten Fall zu einer Zwangsversteigerung der finanzierten Immobilie. Aus diesem Versteigerungserlös werden im Anschluss die Gläubiger nach ihrer Reihenfolge im Grundbuch entschädigt. Daher wird die ausstehende Forderung derjenigen Bank, die die erstrangige Hypothek im Grundbuch eingetragen hat, zunächst bedient. Derjenige Restbetrag, der nach dem Ausgleich dieser Forderung vom Versteigerungserlös übrig bleibt, kann wird anschließend dafür verwendet, andere Gläubiger zu bedienen.
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