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Kreditkarte Lexikon

Interbankenentgelt

Bei jeder Kreditkartenzahlung fällt für den Händler eine sogenannte Disagio-Gebühr an, die er an seine Bank zahlen muss. Diese Gebühr macht einen bestimmten Prozentsatz des Kaufpreises aus und ist dabei bereits im regulären Preis enthalten, den alle Kunden des Händlers bezahlen. Das Disagio soll unter anderem die Kosten für die genutzte Technologie finanzieren, also z.B. das Kartenlesegerät.

Im Disagio ist zugleich das Interbankenentgelt (auch: Interchange Fee) enthalten, welches von der Bank des Händlers an die Bank des Kreditkarteninhabers weitergereicht wird. Wie die Gebühren, die die Kreditkartennutzer selbst tragen, dient das Entgelt dazu, die mit der Kreditkarte verbundenen Unkosten der herausgebenden Bank zu decken.

Mit der EU-Verordnung 2015/751 wurde das Interbankenentgelt seit dem 9. September 2015 auf maximal 0,30 Prozent des Kaufpreises begrenzt. Zuvor betrugen die Entgelte jeweils abhängig von der Art der Kreditkarte bis zu 1,78 Prozent.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.