Rückauflassungsvormerkung
Der Eintrag einer Rückauflassungsvormerkung, ist ein Sicherungsanspruch, der den Verkäufer einer Immobilie oder eines Objektes schützen soll. Er wird nach der Einigung über den Verkauf eines Grundstückes und der Unterzeichnung des entsprechenden Kaufvertrages im Grundbuch vermerkt. Die Rückauflassungsvormerkung findet insbesondere bei der Veräußerung und anschließenden Bebauung von Grundstücken Anwendung, die zuvor im Besitz von Städten und Gemeinden waren.
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Dies hat den einfachen Hintergrund, dass die Bebauung derartiger Grundstücke oftmals mit bestimmten Auflagen verbunden ist. Diese Vorlagen können beispielsweise eine Frist für die Dauer der Bebauung beeinhalten oder die Bebauung für gewerbliche Nutzung verbieten. Hält der Käufer die gestellten Anforderungen oder Vorgaben der Bebauung, die Stadt oder Gemeinde zum Zeitpunkt der Veräußerung gestellt haben, nicht ein, hat diese aufgrund der Rückauflassungsvormerkung das Recht, auf die Herausgabe oder Rückgabe des Grundstückes.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.