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Baufinanzierung Lexikon
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Wohnrecht

Unter einem Wohnrecht, oder Wohnungsrecht, ist ein gemäß §1093 BGB gesetzlich verankertes Nießbrauchrecht zu verstehen. Verbraucher, die das Wohnrecht über eine Immobilie haben, sind dazu berechtigt, das Objekt vollständig oder teilweise zu bewohnen, auch wenn sie nicht der Eigentümer sind. Ein vergebenes Wohnrecht wird stets bis zu dessen Widerruf oder Erlöschen im Grundbuch der Immobilie vermerkt. Grundsätzlich erlischt das Wohnrecht mit dem Tod des Berechtigten oder durch einvernehmliche Aufhebung des übertragenen Rechtes.

Weitere Informationen:

In Deutschland unterscheidet man regelmäßig zwischen einem zeitlich begrenzten Wohnrecht und einem Wohnungsrecht auf Lebenszeit. Das zeitlich begrenzte Wohnrecht endet mit Eintreten eines vereinbarten Ereignisses oder mit Ablauf einer gesetzten Frist. Wie der Name vermuten lässt, endet das lebenslange Wohnrecht indes erst mit dem Tod des Verbrauchers und ist zudem an die Immobilie gebunden. Kommt es allerdings zu einer Zwangsversteigerung der Immobilie ist auch das lebenslange Wohnungsrecht in Gefahr, denn in der Regel tritt es im Rang hinter eine Grundschuld einer finanzierenden Bank. Das Recht die Immobilie zu bewohnen, auch wenn deren Eigentümer wechselt kann somit erlöschen.

Für diese Nutzung eines Objektes im Rahmen des Wohnrechts hat der Verbraucher – sofern keine andere Abrede getroffen wurde – kein Entgelt in Form einer Miete zu zahlen – ebenso muss der Eigentümer der Immobilie für sämtliche Kosten aufkommen, die in Zusammenhang mit einer außergewöhnlichen Instandhaltung oder Instandsetzung anfallen. Aufwendungen, die aufgrund gewöhnlicher Erhaltungs- und Reparaturarbeiten entstehen, sowie Ausgaben die aufgrund der regelmäßigen Nutzung einer Immobilie anfallen, wie beispielsweise Kosten für Wasser oder Strom trägt der Wohnungsberechtigte. Inhaber eines Wohnrechtes sind zudem dazu berechtigt, ihre Lebenspartner, Familienangehörige oder Reinigungs- und Pflegepersonal in den Haushalt aufzunehmen.

Ein gültiges Wohnrecht mindert den Wert einer Immobilie in der Regel um die den Jahresbetrag der lokal vergleichbaren Wohnungsmieten multipliziert mit der statistischen Lebenserwartung der Bewohner. Dieser Faktor kann beim Kauf einer Immobilie mit bestehendem Wohnrecht Einfluss auf die Baufinanzierung haben. Da Banken die günstigsten Konditionen üblicherweise für erstrangige Baufinanzierungen ausgeben, sollten die Inhaber des Wohnrechtes im Grundbuch einen nachrangigen Rang einnehmen.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.


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