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Baufinanzierung Lexikon
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Vorfinanzierungskredit

Bei einem Bausparvertrag wird bei Vertragsabschluss ein zu finanzierender Betrag festgelegt. Ist das erforderliche Mindestsparguthaben noch nicht erreicht, aber es wird bereits Kapital für die Baufinanzierung benötigt, kann ein Vorfinanzierungskredit in Anspruch genommen werden. Bei Zuteilung des Bausparvertrags wird dieser Kredit dann automatisch durch die Bausparsumme abgelöst.

Weitere Informationen:

Vorfinanzierungskredite können von Bausparkassen selbst sowie von anderen Kreditinstituten vergeben werden. Diese Vorausfinanzierungen werden allerdings nicht zu den niedrigen Zinsen des Bausparkredites vergeben, sondern zu marktüblichen Konditionen. Bis zur Zuteilung des Bausparvertrags zahlen Kreditnehmer meist mehr Zinsen als sie für ihr Vertragsguthaben erhalten. Eine solche Finanzierung kann den Kauf oder Bau der Immobilie deshalb verteuern und sollte nicht länger als notwendig in Anspruch genommen werden.

Um eine Vorausfinanzierung zeitlich zu reduzieren oder sogar ganz zu umgehen, ist es beispielsweise bei einigen Bausparkassen möglich, die Bausparsumme zu reduzieren, um eine schnellere Zuteilung zu erreichen. Als Alternative bieten Bausparkassen zum Teil auch die Bildung von Teilsparsummen an. Die ursprüngliche Bausparsumme wird dabei auf mehrere Teilverträge aufgeteilt, die getrennt voneinander weitergeführt und zugeteilt werden.

Im Gegensatz zu einem Zwischenkredit, der nur dann gewährt wird, wenn das Mindestsparguthaben eines Bausparvertrags bereits angespart ist, wird von einer Vorfinanzierung gesprochen, wenn das zur Zuteilung erforderliche Mindestsparguthaben noch nicht erreicht ist.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.


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