Unter einer Zwangsvollstreckung versteht man den Einsatz staatlicher Gewalt, mit Hilfe derer ein Gläubiger seine öffentlich-rechtlichen oder privaten Ansprüche gegenüber einem Schuldner durchsetzt. In Bezug auf Kredite und Baufinanzierungen kann es zu einer Zwangsvollstreckung kommen, wenn ein Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Geldgeber nicht mehr nachkommt. Die Zwangsvollstreckung wird in diesem Fall meist durch die Pfändung eines Teiles des Schuldnervermögens durchgesetzt.
Eine Baufinanzierung ist in der Regel über ein sogenanntes Grundpfandrecht, wie eine Grundschuld oder Hypothek, abgesichert. Kann der Darlehensnehmer seine Schuld nicht zurückzahlen, kann das Objekt zum Zweck der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Aus dem Erlös wird der Gläubiger befriedigt. Eine alternative Form der Zwangsvollstreckung ist die Zwangsverwaltung, bei der der Gläubiger das Objekt übernimmt und die offene Geldschuld beispielsweise durch Mieteinnahmen deckt.
Voraussetzung der Durchführung einer Zwangsvollstreckung ist es immer, dass ein Vollstreckungstitel, beispielsweise ein rechtskräftiges Urteil oder ein Vollstreckungsbescheid, vorliegt und zudem bereits erfolgreich ein Mahnverfahren gegen den Schuldner beim Amtsgericht oder bei einem Gerichtsvollzieher eingeleitet wurde. Zwangsvollstreckungen dürfen dabei nur von staatlicher Seite durchgeführt werden. Ergreift der Gläubiger selbst Maßnahmen, um seine Forderung beim Schuldner einzuholen, ist dies nur im Rahmen der juristischen Selbsthilfe erlaubt. Anderweitige Maßnahmen werden als Selbstjustiz geahndet und sind rechtswidrig.
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