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Instandhaltungsrücklage

Instandhaltungsrücklagen werden für künftig anfallende Reparaturen oder Instandhaltungsmaßnahmen zurückgelegt. Durch gewöhnliche Abnutzung werden nach einigen Jahren oder Jahrzehnten Instandhaltungsmaßnahmen fällig, die einen fünfstelligen Betrag ausmachen können. Aus diesem Grund wird auch Hausbesitzern die Bildung einer Instandhaltungsrücklage geraten. Klassische Instandhaltungsmaßnahmen sind beispielsweise die Ausbesserung des Daches, die Sanierung der Heizanlage oder das Einsetzen neuer Fenster.

Besitzer einer Eigentumswohnung sind gesetzlich verpflichtet, Rücklagen zu bilden – für Hausbesitzer hingegen ist dies freiwillig. Wer die notwendigen Rücklagen für Instandhaltungkosten der eigenen Immobilie genauer abschätzen möchte, kann die Peterssche Formel verwenden. Hintergrund der Formel ist die Annahme, dass für die Instandhaltung eines Gebäudes innerhalb von 80 Jahren Kosten im 1,5-fachen Wert der Baukosten einer Immobilie anfallen. Diese Annahme wurde anhand der Auswertung statistischer Daten ermittelt. Aus diesem Grund werden die Baukosten pro Quadratmeter mit 1,5 multipliziert und dann durch 80 geteilt. Das Ergebnis gibt an, wie viel Geld Hausbesitzer jährlich pro Quadratmeter zurücklegen sollten.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.


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