Instandhaltungsrücklage
Instandhaltungsrücklagen werden für künftig anfallende Reparaturen oder Instandhaltungsmaßnahmen zurückgelegt. Durch gewöhnliche Abnutzung werden nach einigen Jahren oder Jahrzehnten Instandhaltungsmaßnahmen fällig, die einen fünfstelligen Betrag ausmachen können. Aus diesem Grund wird auch Hausbesitzern die Bildung einer Instandhaltungsrücklage geraten. Klassische Instandhaltungsmaßnahmen sind beispielsweise die Ausbesserung des Daches, die Sanierung der Heizanlage oder das Einsetzen neuer Fenster.
Besitzer einer Eigentumswohnung sind gesetzlich verpflichtet, Rücklagen zu bilden - für Hausbesitzer hingegen ist dies freiwillig. Der Fachverband für Wohnungseigentumsverwalter rät dazu jährlich etwa 0,8 bis ein Prozent des Anschaffungspreises der Immobilie zurückzulegen. Wer die notwendigen Rücklagen für die Instandhaltung der eigenen Immobilie genauer abschätzen möchte, kann die Peterssche Formel verwenden. Hintergrund der Formel ist die Annahme, dass für die Instandhaltung eines Gebäudes innerhalb von 80 Jahren Kosten im 1,5-fachen Wert der Baukosten einer Immobilie anfallen. Diese Annahme wurde anhand der Auswertung statistischer Daten ermittelt. Aus diesem Grund werden die Baukosten pro Quadratmeter mit 1,5 multipliziert und dann durch 80 geteilt. Das Ergebnis gibt an, wie viel Geld Hausbesitzer jährlich pro Quadratmeter zurücklegen sollten.
Diese Rücklagen sollten in jedem Fall gut verzinst und vor allem sicher angelegt werden. In der Regel werden die Reparaturen und Instandhaltungen erst nach mehreren Jahren spruchreif. Dennoch kann auch kurzfristig die ein oder andere unvorhergesehene Ausgabe fällig werden. Dann ist es von Vorteil, wenn jederzeit flexibel auf das Ersparte zugegriffen werden kann. Das ist beispielsweise mit einem Tagesgeldkonto möglich. Sofern sich die auf dem Konto eingehenden Guthabenzinsen nicht auf mehr als 801 Euro (1.602 Euro bei Verheirateten) belaufen, kann zudem ein sogenannter Freistellungsauftrag gestellt werden. Dadurch entfällt die Abgeltungssteuer in Höhe von 26,35 Prozent und die Guthabenzinsen können so in voller Höhe ausgeschöpft werden.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.