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Als Wohnungsbauförderung, auch Wohnraumförderung genannt, wird die finanzielle Unterstützung aus Landesmitteln von selbstgenutzten Häusern und Wohnungen bezeichnet. Eine Förderung ist etwa durch zinsgünstige Baukredite oder Zuschüsse für den Kauf, Bau oder die Sanierung einer Wohnimmobilie möglich. Um von den Fördermitteln zu profitieren, darf in den meisten Fällen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten werden. Die Mittel zur Wohnungsbauförderung werden von den einzelnen Bundesländern zum Teil nach unterschiedlichen Kriterien vergeben.
Mit den Maßnahmen der Wohnungsbauförderung werden meist einkommensschwächere Verbraucher beim Erwerb eines Eigenheims unterstützt. Gefördert werden neben dem Neubau oder Kauf von Wohneigentum auch Maßnahmen zum Abbau von Barrieren in bestehenden Wohnimmobilien. Darüber hinaus sollen die Fördermittel zum Teil als Anreiz für Verbraucher in einer Region dienen, in die energetische Sanierung Ihres Hauses oder Ihres Wohnung zu investieren.
Gängige Fördermaßnahmen sind öffentliche Baudarlehen, die als zinslose oder niedrig verzinste Darlehen von Bund, Ländern oder Gemeinden vergeben werden sowie sogenannte Aufwendungsdarlehen. Diese Baukredite werden nach und nach an die Begünstigten ausgezahlt, um die laufenden Kosten zu decken. Für Paare und Familien werden zum Teil spezielle Förderdarlehen angeboten. Die Fördermittel können meist bei der jeweiligen Landesregierung, bei Landratsämtern oder bei den Förderbanken der Bundesländer beantragt werden.
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