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Energetische Sanierung

Das Wichtigste zur energetischen Sanierung

Preisverfall unsanierter Wohnhäuser gestoppt?

Zuletzt aktualisiert: 09.09.2024

„Bei älteren, unsanierten Häusern werden die Kosten für eine energetische Sanierung nahezu eins zu eins vom Kaufpreis abgezogen", sagt Dr. Sören Gröbel, Director Living Research JLL Germany. Käufer preisen die teils hohen Kosten für die anschließende energetische Sanierung in ihre Gebote ein. Die zuletzt gestiegenen Preissteigerungen für Strom- und Gas hatten diesen Zustand nochmal bekräftigt. Derzeit sei allerdings laut der Analyse der Immobilienexperten einer weiterer Preisverfall von Häusern mit hohem Energieverbrauch - zumindest vorerst - gestoppt.  In den vergangenen Quartalen hat sich also der Preisunterschied zwischen Mehrfamilienhäusern der Energieeffizienzklasse A/A+ und den schlechtesten Energieklassen G/H stabilisiert. Er lag zuletzt bei rund 27 Prozent. „Die Preisabschläge sind in eine Seitwärtsbewegung übergegangen. Tendenziell haben sie sich seit ihrem Tief im dritten Quartal 2023 sogar etwas erholt“, so Gröbel. Für die Analyse werden quartalsweise rund 5.000 Angebotsdaten von Mehrfamilienhäusern ausgewertet. 


Wer muss sein Eigenheim energetisch sanieren?

Bei der Planung eines neuen Hauses müssen sich Bauherren mit nachhaltigen und energetisch sinnvollen Baumaßnahmen beschäftigen. Hier schreibt der Gesetzgeber Normen vor. Doch auch, wer einen Altbau bewohnt, kann von der Pflicht betroffen sein, sein Heim auf einen energetisch aktuellen Stand zu bringen. Wer ein Haus oder eine Wohnung nach dem 01. Februar 2002 gekauft oder geerbt hat, muss mit einer Frist von zwei Jahren nach Eigentumswechsel entsprechende energetische Sanierungen umsetzen. Das regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) § 47, Absatz 3:

„Bei einem Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, ist die Pflicht nach Absatz 1 erst im Fall eines Eigentümerwechsels nach dem 1. Februar 2002 von dem neuen Eigentümer zu erfüllen. Die Frist zur Pflichterfüllung beträgt zwei Jahre ab dem ersten Eigentumsübergang nach dem 1. Februar 2002.“

Wer also eine bestehende Wohnung oder ein Haus kauft, sollte sich immer genau anschauen, was daran eventuell gemacht werden muss und welche Kosten, aber auch, welche Chancen damit verbunden sind. Einen ersten Hinweis darauf gibt der Energieausweis des Gebäudes. Eine kostenlose Beratung durch eine Fachperson ist seit November 2020 nach dem Kauf Pflicht. Interessierte finden Experten, die die kostenlose Pflichtberatung nach GEG anbieten, über den deutschen Energieberaterverband GIH.

Mögliche energetische Modernisierungen können sein:

  • Dämmung des Dachs oder Dachbodens
  • Außendämmung
  • Kellerdämmung
  • Dämmung von Heizungs- und Warmwasserrohren in unbeheizten Räumen
  • Fensteraustausch
  • Austausch der Heizungsanlage
  • Nutzung von Solarthermie oder Photovoltaik
  • Einbau einer Wärmepumpe

Welche Maßnahmen verpflichtend sind, hängt von der Ausgangssituation ab. So muss zum Beispiel ein Heizkessel, der vor 1991 eingebaut wurde und flüssigen oder gasförmigen Brennstoff nutzt, erneuert werden. Wurde er nach 1991 eingebaut, muss der Gebäudebesitzer ihn erst nach 30 Betriebsjahren austauschen.

Die Grafik zeigt an, wie viele messpflichtige Anlagen in den vergangenen Jahren neu errichtet wurden. Insgesamt zählt der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks derzeit über vier Millionen Ölfeuerungsanlagen und über 5,7 Millionen Gasfeuerungsanlagen in Deutschland. Von den Ölheizungen sind über 81 Prozent älter als 20 Jahre, bei den Gasheizungen sind es etwa 65 Prozent.

Anzahl der neu errichteten messpflichtigen Öl- und Gasfeuerungsanlagen in Deutschland

Quelle: https://www.schornsteinfeger.de/erhebungen.aspx, Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks, Erhebung 2023 

Die wichtigsten Fragen zur energetischen Sanierung

Was hat es mit der energetischen Sanierungspflicht 2030 auf sich?

Am 14.03.2023 stimmte das EU-Parlament für eine Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Demnach sollten alle Wohnhäuser bis 2030 mindestens Energieeffizienzklasse „E“ haben. Bis 2033 sogar Klasse „D“. Betroffen wären laut EU-Kommission etwa 30 Millionen Gebäudeteile in der Europäischen Union gewesen. Die Energieeffizienzklassen geben an, wie energiesparend ein Gebäude ist: von A+ (sehr energiesparend) bis H (nicht energiesparend). Am 07. Dezember 2023 haben sich die EU-Staaten final darauf geeinigt, keine Sanierungspflicht für Wohngebäude anzuordnen. Trotzdem sieht die neue Reform der Gebäuderichtlinie vor, den durchschnittlichen Energieverbrauch im Gebäudebereich bis 2030 um mindestens 16 Prozent und um mindestens 22 Prozent bis 2035 zu senken. Bis 2050 sollen alle Gebäude in der EU klimaneutral sein.

Gibt es Bußgelder, wenn trotz Pflicht nicht saniert wird?

Bei Missachtung der Sanierungspflicht müssen Eigenheimbesitzer mit Strafen rechnen. Werden Dach und Rohrleitungen nicht vorschriftsgemäß gedämmt oder die Heizung nicht rechtzeitig ausgetauscht, drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro.

Drei Gründe
Darum lohnt sich eine energetische Sanierung

Umweltfreundlicher wohnen

Wärmepumpen, Solaranlagen, eine gute Dämmung und neue Fenster reduzieren den CO2-Ausstoß. Eine energetische Sanierung lohnt sich immer aus Sicht des Klimaschutzes. Betreiben Hausbesitzer die Wärmepumpe zusätzlich mit selbst erzeugtem Strom aus der Photovoltaikanlage, wird die Nutzung fossiler Brennstoffe reduziert. Darüber hinaus kann diese Kombination die laufenden Kosten senken. Welche energetischen Maßnahmen sich sinnvoll kombinieren lassen, kann ein Energieberater ermitteln.

Kosten sparen

Energetische Modernisierungen sollen langfristig Kosten sparen. Ist ein Haus gut gedämmt, sinken die Heizkosten. Können Bewohner ihren eigenen Strom erzeugen, müssen sie folglich weniger dafür zahlen. Trotzdem ist der Einbau entsprechender Geräte zunächst einmal kostenintensiv. Bevor Eigentümer energetisch sanieren, ist eine Beratung durch einen Experten unabdingbar. Nur ein Experte kann anhand der individuellen Baubeschaffenheit der Immobilie ausrechnen, wann sich welche Maßnahme voraussichtlich amortisiert.

Immobilienwert steigern

Eine Immobilie, die den neuesten Standards entspricht, ist mehr wert als eine sanierungsbedürftige. Eine energetische Sanierung senkt nicht nur den Energieverbrauch, sondern steigert gleichzeitig den Wert des Eigenheims.

CHECK24 Tipp

Mit geringem Aufwand Energiebilanz verbessern

Erste Maßnahmen lassen sich einfach umsetzen und können auch nach einer Sanierung langfristig für mehr Effizienz beim Energiesparen sorgen. So kann eine mit Wein oder Efeu bewachsene Hauswand zum Beispiel für ein angenehmes Klima im Sommer sorgen und als zusätzliche Wärmedämmung im Winter dienen. Fenster müssen nicht zwangsläufig ausgetauscht werden. In manchen Fällen hilft es, die Gummidichtungen zu erneuern, um Zugluft zu vermeiden und so weniger heizen zu müssen. Zudem erreicht ein gut entlüfteter Heizkörper schneller die eingestellte Temperatur. Solche Anpassungen ersetzen aber nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Sanierungen.

Was kostet eine energetische Sanierung?

Je nachdem, was erneuert werden soll, wie groß die Wohnung oder das Haus ist und wie alt, fallen die Kosten unterschiedlich aus. Ein Gutachten der Verbraucherzentrale Bundesverband aus 2021 hat die Kosten analysiert. Verglichen wurden drei Ein- bis Zweifamilienhäuser, jeweils Baujahr bis 1948, 1949 bis 1968 und 1969 bis 1978, alle bereits teilsaniert. Die energetische Sanierung nimmt in diesem Fall den Einbau einer Wärmepumpe und Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung nach den KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) Standards 55 und 70 an:

Standard KfW-Effizienzhaus 55 Standard KfW-Effizienzhaus 70
Kosten durch energetische Modernisierung ohne Förderung 464 €/m² – 602 €/m² 368 €/m² – 457 €/m²
Kosten durch energetische Modernisierung mit Förderung KfW 461* 136 €/m² – 297 €/m² 134 €/m² – 204 €/m²

*Zuschuss Förderungen 2021: KfW 55: 40 %, KfW 70: 35 %, KfW 85: 30 % jeweils von max. 120.000 € der förderfähigen Vollkosten. Die Kennzahlen der KfW-Standards geben an, welchen Primärenergiebedarf das Gebäude nach der Sanierung hat. Je niedriger die Zahl, desto energieeffizienter ist das Gebäude. Gutachten: https://www.vzbv.de/sites/default/files/2021-09/21-08-10_VZBV_Gutachten_Bericht_Hinz.pdf

Der Einbau einer Wärmepumpe und einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung nach KfW-Standard 55 in ein teilsaniertes Ein- oder Zweifamilienhaus von 1948 würde laut des Gutachtens mit Förderung 159 Euro pro Quadratmeter kosten. Bei 150 Quadratmeter Wohnfläche macht das also 23.850 Euro.

Die Förderungen werden regelmäßig angepasst und auch die Preise für die einzelnen Maßnahmen schwanken. In jedem Fall entsteht bei einer energetischen Sanierung schnell ein hoher Betrag, den Hausbesitzer in der Regel per Kredit finanzieren müssen. Hier empfiehlt es sich, sowohl bei den Förderungen als auch bei angebotenen Krediten genau hinzuschauen, um finanziell das Beste herauszuholen.

Förderung und Zuschüsse zur energetischen Sanierung

Zuschüsse und Förderkredite

Wie das Beispiel oben zeigt, können Förderungen die Kosten massiv senken. 2024 und 2025 erhalten Eigentümer eine Grundförderung von 30 Prozent für den Heizungstausch. Zusätzlich gibt es einen Geschwindigkeitsbonus für die besonders zügige Umsetzung der Maßnahmen von bis zu 25 Prozent. Liegt das zu versteuernde Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro im Jahr, ist ein weiterer Bonus von 30 Prozent möglich.

Einzelne energetische Maßnahmen am Gebäude oder zur Wärmeerzeugung und Heizungsoptimierung haben derzeit einen Fördersatz von 15 Prozent. Dieser kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.

Die KfW bietet Förderkredite für Strom und Wärme mit vergünstigten Zinsen an. Mit speziellen Ökokrediten über den CHECK24-Kreditvergleich erhalten Kunden ähnlich günstige Zinsen wie beim KfW-Förderkredit ohne aufwendige Beantragung. So können Modernisierungsmaßnahmen schneller umgesetzt werden.
CHECK24 Hinweis

Ohne Beratung keine Förderung

Um einen Förderkredit der KfW oder einen Zuschuss zu erhalten, ist es in den meisten Fällen vorgeschrieben, sich vorher durch einen Energieeffizienz-Experten beraten zu lassen. Der Experte sagt nicht nur, welche Maßnahmen erforderlich sind und welche sich optional darüber hinaus lohnen, sondern hilft auch bei der Ermittlung der passenden Förderungen und erstellt einen Sanierungsfahrplan. Entsprechende Experten finden Antragssteller in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena).

Wichtig: Auch wenn zur Beantragung der Förderungen bereits Angebote von Handwerkern eingeholt werden müssen, dürfen die Arbeiten nicht vor der Bewilligung beginnen.

Erleichterung durch Steuerermäßigung

Alternativ zu Förderkrediten der KfW oder Zuschüssen durch die BAFA können Eigenheimbesitzer eine Steuerermäßigung beantragen. Damit können bis zu 20 Prozent der Kosten für die energetische Sanierung über drei Jahre verteilt von der Steuer abgesetzt werden. Auch die energetische Planung und Baubegleitung durch einen Experten wird mit bis zu 50 Prozent steuerbegünstigt.

Der CHECK24-Kredit zur energetischen Modernisierung

Immobilienbesitzer finden über den CHECK24-Kreditvergleich spezielle Ökokredite zur energetischen Sanierung. Diese bieten ähnlich günstige Zinsen wie der Förderkredit für erneuerbare Energien der KfW. CHECK24-Kunden sparen sich jedoch viel Zeit bei der Beantragung. Die Suche eines Finanzierungspartners, über den der Kredit abgeschlossen werden muss, das damit verbundene Beratungsgespräch sowie die Wartezeit auf eine Zusage für den Förderkredit entfallen. Zudem sind Laufzeiten von bis zu 20 Jahren möglich.

So kann zum Beispiel die neue Wärmepumpe, Photovoltaikanlage oder Solarthermie mit oder ohne Energiespeicher schnell, zinsgünstig und gut planbar finanziert werden.

Benötigte Unterlagen

Für ein Darlehen müssen Kreditnehmer grundsätzlich Nachweise über Gehalt, weitere Einnahmen und ihre Ausgaben erbringen. Darüber hinaus werden für einen energetischen Modernisierungs-Kredit über CHECK24 folgende Unterlagen benötigt:

✓ Eigentumsnachweis (je nach Bank entweder vollständiger Grundbuchauszug, Grundsteuerbescheid, Kontoauszug mit der letzten Belastung der Grundsteuer oder Jahreskontoauszug des bestehenden Immobiliendarlehens)

✓ Personalisierter Kostenvoranschlag über die Modernisierungsmaßnahme

Author image

„Nicht alle Banken bieten Kredite zur energetischen Sanierung an. Deshalb ist für Kunden, die ihr Heim auf einen energetisch aktuellen Stand bringen möchten, die Angabe des konkreten Verwendungszwecks besonders wichtig. Nur so erhalten sie Angebote mit besonders günstigen Zinsen.“

Shirin Fuchs
Expertin für Spezialkredite bei CHECK24

So gehen Sie beim Kreditantrag vor: 
Der Ablauf für einen Ökokredit

Kreditvergleich durchführen

Im CHECK24-Kreditvergleich die benötigte Summe, gewünschte Laufzeit und den Verwendungszweck „energetische Modernisierung“ angeben

Unterlagen einreichen

Benötigte Unterlagen wie Nachweis der Wohneigentümerschaft, Kostenvoranschlag für die Modernisierungsmaßnahme, Gehaltsabrechnungen und Kontoauszüge einreichen

Kreditsumme erhalten

Kreditsumme nach Bewilligung durch die Bank erhalten und energetische Sanierungsmaßnahme umsetzen
CHECK24 Hinweis

Aktuelle Dokumente einreichen

Damit der Kreditantrag zügig bearbeitet werden kann, ist es wichtig, dass benötigte Unterlagen aktuell sind. Dabei können die genauen Voraussetzungen je nach Kreditinstitut variieren. Kontoauszüge und Gehaltsabrechnungen sollten die zuletzt verfügbaren sein und der Grundbuchauszug muss in der Regel aus den letzten 24 Monaten stammen. Kostenvoranschläge sollten nicht älter als drei Monate und müssen auf den Antragsteller ausgestellt sein. Einige Banken verlangen im Nachgang die Rechnung für die durchgeführte Modernisierung. Diese muss innerhalb einer vorgegebenen Frist eingereicht werden, damit die Zinsen für den Kredit beibehalten werden können.

Fazit zur energetischen Sanierung

Viele Eigenheimbesitzer kommen um eine energetische Sanierung nicht herum. Hier lohnt es sich, mithilfe eines Energieberaters genau anzuschauen und auszurechnen, welche Maßnahmen verpflichtend und darüber hinaus sinnvoll sind. Der Gesetzgeber fördert umweltfreundliche Erneuerungen. Mit besonders zinsgünstigen Krediten, die die Umsetzung unterstützen, kann die energetische Sanierung planbar finanziert werden. Schneller als bei einem Förderkredit der KfW, der eine zeitintensive Beantragung voraussetzt, steht die erforderliche Summe mit speziellen Ökokrediten über CHECK24 zur Verfügung. Dabei bieten diese ähnlich gute Zinsen.

Tipp: Wird der Kredit besonders schnell benötigt, empfiehlt sich ein Sofortkredit. Hierzu muss einmalig das Gehaltskonto verbunden werden. Die Bank kann dann die relevanten Unterlagen prüfen und sofort über eine Zusage entscheiden. Das Geld ist nach Bewilligung kurze Zeit später auf dem Konto.

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Anna N. Baumgart ()
Online-Redakteurin Finanzen
Anna ist Journalistin für Hörfunk und seit vielen Jahren den interessantesten Inhalten und deren hörer- und leserfreundlichen Umsetzung auf der Spur. Seit 2023 schreibt sie bei CHECK24 verbrauchernah über die wichtigsten Produkte und Neuigkeiten aus der Finanzwelt.

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