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Baufinanzierung Lexikon
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Baubeschreibung

Die Baubeschreibung gehört neben dem Bauantrag zu den notwendigen Dokumenten, die bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden müssen, um eine Baugenehmigung zu erhalten. Sie gibt Auskunft über Ausführungsmerkmale und den Umfang eines Bauvorhabens. In vielen Fällen wird die Baubeschreibung vom Architekten oder dem Bauträger erstellt. Zu ihr gehören neben der Art des Objektes auch der Nutzungszweck und Angaben zum Ablauf der Bauleistungen.

Weitere Informationen:

Darüber hinaus beinhaltet die Baubeschreibung neben der Baukonstruktion und Informationen zur Bauweise, zur Beschaffenheit der Gebäudebestandteile und den beim Bau verwendeten Materialien auch Ausstattungsdetails etwa Anzahl der Steckdosen pro Zimmer, Art und Güte der Sanitärobjekte, Art der Bodenbeläge oder mit welcher Art von Heizung das Objekt versorgt wird. Meist verlangt auch die Bank, die das Bauvorhaben finanziert, die Vorlage der Baubeschreibung, um sich ein Bild vom Verkehrswert, also dem aktuellen Marktwert der Immobilie zu machen. Hierbei kann die Art der Ausstattung einen entscheidenden Einfluss auf die endgültige Bewertung des Objektes durch die Bank nehmen.

Vor allem aber für den Bauherrn selbst ist eine exakt formulierte Baubeschreibung von großer Bedeutung. Um genau zu wissen, welche Bauleistung er am Ende vorfinden wird, muss klar feststehen, welches Material für den Innenausbau und die Außenanlagen verbaut wird. Dazu gehört beispielsweise eine detaillierte Beschreibung der verwendeten Fenster, Türen, Bodenbeläge, Wandbeschichtungen, sowie der sanitären Anlagen einschließlich deren Typenbezeichnungen und Seriennummern.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.


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