Baugenehmigung
Eine Baugenehmigung ist eine schriftliche Erklärung seitens der Bauaufsichtsbehörde, dass ein Bauvorhaben aus bauordnungs- und bauplanungsrechtlicher Sicht als unbedenklich einzustufen ist. Die Genehmigungen haben damit den Zweck, die Allgemeinheit vor den Gefährdungen zu schützen, die von nicht genehmigten Bauvorhaben (auch Schwarzbauten genannt) ausgehen können.
Voraussetzung, dass eine Baugenehmigung erteilt werden kann, ist zunächst ein vollständig eingereichter Bauantrag bei der Gemeinde. Hierzu werden die amtlichen Bauvordrucke verwendet, die dann von der Gemeinde an die Bauaufsichtsbehörde weitergeleitet werden. Der Bauantrag enthält beispielsweise Dokumente wie Lageplan, Bauzeichnungen, eine Baubeschreibung und die Energiebilanz. Zusätzlich muss der Bauherr Nachweise über die Grundstücksentwässerung, die Wasserversorgung sowie die straßenmäßige Erschließung erbringen.
Viele Bauvorhaben, mit Ausnahme von Sonderbauten, werden im so genannten „vereinfachten Genehmigungsverfahren“ geprüft. Das bedeutet, dass die Bauaufsichtsbehörde nur einen Ausschnitt besonders wichtiger Anforderungen wie etwa die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens oder beantragte Abweichungen vom Bauordnungsrecht berücksichtigt. Der Bauherr sowie die am Bau beteiligten Personen tragen dagegen die Verantwortung für die Beachtung der übrigen Verordnungen.
Wird ein Bau ohne erforderliche Baugenehmigung errichtet, kann die Bauaufsichtsbehörde einschreiten und die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Hierzu gehört zum einen eine Stilllegungsverfügung, bei der die laufenden Baumaßnahmen unverzüglich eingestellt werden müssen. Sie können jedoch bei einer nachträglichen Genehmigung wieder aufgenommen werden. Wenn von einem Schwarzbau Gefahren für die Bewohner ausgehen, kann die Bauaufsicht eine Nutzungsuntersagung aussprechen, mit der Folge, dass die Bewohner das Haus verlassen müssen. Im Extremfall kann die Behörde eine Abrissverfügung verhängen. Dies ist dann der Fall, wenn das Gebäude nicht genehmigt ist und baurechtlich auch nicht genehmigt werden kann bzw. eine Gefahr oder Beeinträchtigung der Umgebung darstellt.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.