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Der Bauantrag ist ein schriftliches Dokument mit dem ein Bauherr bei seiner Gemeinde den Antrag auf die Durchführung eines Neubaus, Anbaus oder Umbaus einer Immobilie stellt. Für bestimmte Bauvorhaben ist es jedoch auch ausreichend, lediglich eine Bauanzeige zu stellen. Ohne den genehmigten Bauantrag darf in Deutschland kein Bauprojekt begonnen werden. Das Dokument ist hierzu bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde der jeweiligen Gemeinde vorzulegen und muss bestimmte Dokumente und Informationen umfassen. Die Erstellung eines Bauantrages kann der Bauherr entweder selbst vornehmen oder hierfür einen speziellen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser beauftragen.
Sollten vor Abgabe des Bauantrages noch wichtige Details ungeklärt sein, kann in diesem Fall zunächst eine Bauvoranfrage gestellt werden. Der Bauantrag umfasst verschiedene Informationen und Dokumente, die für die Beurteilung des Bauvorhabens relevant sind. Hierzu gehören unter anderem Bauzeichnungen, der katasteramtliche Lageplan, die Baubeschreibung, technische Nachweise zur Standsicherheit des Objektes sowie zu Wärme- und Schallschutz, der Entwässerungsplan oder das -gesuch, sowie verschiedene Berechnungen zur bebauten Fläche und der Wohn- und Nutzfläche.
Der Bauantrag wird im Anschluss von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde der jeweiligen Gemeinde geprüft. Hierbei wird insbesondere untersucht, ob das Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften der Gemeinde entspricht. Gibt diese den Bauantrag frei, erhält der Bauherr eine schriftliche Baugenehmigung, die mit einem roten Punkt deutlich sichtbar an der Baustelle anzubringen ist. Erst dann darf mit dem Bau oder Umbau begonnen werden. Gegen eine Ablehnung des Bauantrages können potentielle Bauherren Widerspruch einlegen oder versuchen, gemeinsam mit der Gemeinde Lösungen für einzelne abgelehnte Punkte zu finden.
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