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Baufinanzierung Lexikon
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KfW - Wohneigentumsprogramm

Das KfW-Wohneigentumsprogramm (Produktnummer 124) ist eine gute Möglichkeit für Verbraucher, einen Teil der benötigten Immobilienfinanzierung besonders zinsgünstig abzuwickeln. Da das Darlehen auf einen Kreditbetrag von maximal 100.000 Euro begrenzt ist, eignet sich der KfW-Förderkredit nicht zur alleinigen Finanzierung des Immobilienerwerbes sondern als günstiger Baustein in Zusammenhang mit anderen Darlehensteilen der Baufinanzierung einer Bank.

Weitere Informationen:

Genau wie andere Immobilienfinanzierungen wird auch das KfW-Wohneigentumsprogramm in voller Höhe im Grundbuch des Objektes besichert. Ein Vorteil der KfW-Baufinanzierung ist jedoch, dass die Förderbank das Darlehen unabhängig vom Beleihungsauslauf vergibt. Da das KfW-Darlehen nie direkt von der Förderbank an die Darlehensnehmer vergeben wird, sondern immer über eine Bank, die man dann als durchleitendes Institut bezeichnet, wird auch die Grundschuld zugunsten dieser Bank im Grundbuch eingetragen. Manche Banken rechnen das Förderdarlehen trotzdem nicht in den Gesamtbeleihungswert ein. Die Zinsen des KfW-Wohneigentumsprogrammes sind staatlich subventioniert und daher günstiger als normale Bankdarlehen.

Bei der Rückzahlung des geliehenen Geldes unterscheidet sich das Wohneigentumsprogramm der KfW von anderen Baufinanzierungen. Grundsätzlich hat der Kreditnehmer die Wahl, das Darlehen endfällig oder als Annuitätendarlehen mit tilgungsfreien Jahren zurückzuzahlen. Entscheidet der Kunde sich für die endfällige Tilgung beträgt die maximale Laufzeit des Darlehens zehn Jahre. In diesem Zeitraum zahlt der KfW-Kunde der Bank nur einen monatlichen Zinsanteil – die eigentliche Tilgung des geliehenen Geldes findet als Gesamtbetrag am Ende der vereinbarten Laufzeit statt.

Wird die KfW-Baufinanzierung als Annuitätendarlehen getilgt, räumt die Bank ihren Kunden einen sogenannten tilgungsfreien Zeitraum von maximal drei Jahren ein – ähnlich wie beim endfälligen Darlehen werden in diesem Zeitraum lediglich Zinsen fällig. Im Anschluss wird das Darlehen in gleichbleibenden Darlehensraten während einer zuvor vereinbarten Sollzinsbindung an die Förderbank zurückgezahlt. Die maximale Laufzeit einer KfW-Baufinanzierung beträgt dabei 25 Jahre.

Das KfW-Wohneigentumsprogramm kann maximal mit einer Sollzinsbindung von 10 Jahren abgeschlossen werden. Während der gesamten Darlehenslaufzeit hat der Kreditnehmer die Möglichkeit, die ausstehende Restschuld in einem Betrag an die Förderbank zurückzuzahlen, hierfür wird jedoch eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig.

Das Wohneigentumsprogramm der KfW-Bankengruppe kann jedoch nicht nachträglich für die Finanzierung bereits realisierter Bau- oder Kaufprojekte verwendet werden. Zudem vergibt die KfW-Bankengruppe ihr Wohneigentumsprogramm nur an Verbraucher, die eine Immobilie zur Eigennutzung erwerben möchten.

Das KfW-Wohneigentumsprogramm ist zudem mit verschiedenen anderen Förderprodukten der Bankengruppe kombinierbar. Dadurch haben künftige Eigenheimbesitzer die Möglichkeit, nicht nur anteilig den Kaufpreis, sondern auch mögliche nachträgliche Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen besonders zinsgünstig zu finanzieren. In verschiedenen anderen Programmen stellt die KfW-Bankengruppe Immobilienbesitzern zusätzlich zum Wohneigentumsprogramm beispielsweise Darlehen für die energieeffiziente Modernisierung oder Sanierung von Bestandsimmobilien bereit. Diese Programme können teilweise auch für vermietete Immobilien genutzt werden.

Die verschiedenen Produkte der KfW-Bankengruppe können jedoch nicht direkt bei der Förderbank selbst beantragt und abgeschlossen werden. Kooperationspartner des Instituts, wie verschiedene Filial- und Direktbanken, wickeln die Beantragung eines KfW-Produktes für den Antragssteller ab. Für diese Vermittlung entstehen für den Darlehensnehmer keine zusätzlichen Kosten.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.


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