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Baufinanzierung Lexikon
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Grundschuld

Die Grundschuld ist ein sogenanntes Grundpfandrecht. Nimmt ein Verbraucher eine Baufinanzierung auf, wird die finanzierte Immobilie in der Regel als Sicherheit hinterlegt. Das bedeutet, dass die Bank das Grundpfandrecht erhält und dies im Grundbuch eingetragen wird. Kann der Immobilienkreditnehmer die monatlichen Raten – aus welchen Gründen auch immer – nicht mehr bezahlen, hat die Bank das Pfandrecht. Sie verkauft die Immobilie und begleicht von dem Erlös ihre ausstehenden Forderungen. Im Grundbuch können mehrere Gläubiger eingetragen werden, die Reihenfolge des Eintrags ist dabei entscheidend für die Reihenfolge, in der die Gläubiger im Insolvenzfall bedient werden. Wird die Bank auf dem ersten Rang im Grundbuch eingetragen, spricht man von einem sogenannten erstrangigen Darlehen. Da das Geldinstitut im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Kunden dann zuerst bedient wird, ist die Sicherheit für die Bank sehr hoch. Das honoriert das Kreditinstitut beim erstrangigen Darlehen mit besonders günstigen Baufinanzierungszinssätzen. Damit sollen Privatkunden dazu angehalten werden, dem kreditgebenden Institut möglichst gute Sicherheiten zu bieten. Die Hypothek ist als Kreditsicherheit umgangssprachlich wesentlich bekannter, dennoch ist die Grundschuld heutzutage im Bereich der Immobilienfinanzierung weitaus gängiger. Im Laufe der Zeit setze sich diese Form der Kreditsicherheit durch, da sie wesentlich flexibler ist. Die Grundschuld ist nicht forderungsgebunden und kann, nachdem der Kredit zurückgezahlt wurde, im Grundbuch entweder gelöscht oder übertragen werden. Die Übertragung ist kostenfrei möglich und bietet viele Vorteile. Möchte der Kunde nach Rückzahlung des Immobilienkredites beispielsweise ein Auto finanzieren oder einen Modernisierungskredit aufnehmen, kann die Grundschuld auch als Sicherheit für einen anderen Kredit hinterlegt werden. Dies bedeutet eine hohe Sicherheit für die Bank, dadurch sichern sich Verbraucher die besten Kreditzinsen. Die Hypothek hingegen ist von der jeweiligen Forderung abhängig. Das bedeutet, dass sie lediglich für die Finanzierung der Immobilie aufgenommen werden kann. Wenn der Kredit zurückgezahlt wurde, wird die Hypothek aus dem Grundbuch gelöscht.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.


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