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Baufinanzierung Lexikon
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Hypothek

Die Hypothek ist das allgemein bekannteste Grundpfandrecht. Bei der Aufnahme einer Baufinanzierung wird die finanzierte Immobilie in der Regel beliehen und damit als Kreditsicherheit verwendet. Die Bank wird ins Grundbuch eingetragen und erhält damit das Grundpfandrecht. Für den Fall, dass der Kreditnehmer zahlungsunfähig wird und die monatlichen Raten nicht mehr begleichen kann, hat die Bank das Recht die Immobilie zu verkaufen und aus dem Erlös die Schulden zu begleichen. Umgangssprachlich wird der Begriff Hypothek häufig verwendet, in der gängigen Praxis hat allerdings ein anderes Grundpfandrecht, die sogenannte Grundschuld die Hypothek weitgehend abgelöst. Als Grund dafür gilt, dass die Grundschuld wesentlich flexibler gehandhabt werden kann als die Hypothek. Eine Hypothek ist an eine bestimmte Forderung gekoppelt und besteht nur so lange die Forderung noch nicht komplett getilgt ist. Ist der Immobilienkredit zur Gänze abbezahlt, wird die Hypothek aus dem Grundbuch gelöscht. Die Grundschuld hingegen ist an keine bestimmte Forderung gebunden und bleibt auch dann noch bestehen, wenn die Forderung bereits zurückgezahlt wurde. Sie kann dann je nach Wunsch des Hausbesitzers gelöscht werden oder aber erneut beliehen werden. Somit können Grundstück und Immobilie für beliebige Forderungen als Pfand dienen. Möchte der Kreditnehmer nach der Abzahlung der Baufinanzierung einen Ratenkredit für bestimmte Anschaffungen aufnehmen, kann die Immobilie mit der Grundschuld auch als Sicherheit für diesen neuen Kredit dienen. Das hat den Vorteil, dass Banken dem Kunden aufgrund der hohen Sicherheit für diesen neuen Kredit beste Konditionen bieten können. Diesen Vorteil hat die Hypothek nicht, da sie nur für eine bestimmte Forderung – in diesem Fall den Immobilienkredit – gilt.

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