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Baufinanzierung Lexikon
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Erschließungskosten

Unter den Erschließungskosten werden sämtliche Aufwendungen summiert, die durch den Anschluss eines Grundstückes an Wasser- und Energieversorgung sowie Abwasser- und Regenwasserableitung anfallen. In die Erschließungskosten werden zudem anteilig Zahlungen eingerechnet, die durch den Bau oder Ausbau von Straßen und Gehwegen, Kindergärten und Grünanlagen entstehen. Bei den Erschließungskosten eines Grundstückes unterscheidet man zudem zwischen Posten der technischen und verkehrsmäßigen Erschließung.

Weitere Informationen:

Zu den technischen Erschließungskosten eines Grundstückes zählen dabei Aufwendungen, die durch den Anschluss an Versorgungs- und Entsorgungsnetze entstehen. Die Anbindung eines Baugrundstückes an das Straßennetz wird anteilig auf die einzelnen Grundstückseigentümer umgelegt und bildet die verkehrsmäßigen Erschließungskosten.

Die gesamten so anfallenden Erschließungskosten, auch als Erschließungsbeitrag bezeichnet, hat der Grundstückseigentümer an die zuständige Gemeinde zu entrichten. Die Erschließungskosten eines Anwesens können entweder im Kaufpreis inkludiert sein oder müssen nachträglich separat gezahlt werden. Muss der Käufer die Erschließungskosten zusätzlich zum Kaufpreis aufbringen, können potentielle Käufer sich bereits im Vorfeld bei der jeweiligen Gemeinde über die Höhe der fälligen Aufwendungen informieren. Da der Kostenfaktor für die Grundstückserschließung meist nicht unerheblich ist, sollte er in diesem Fall dringend in die Höhe der benötigten Baufinanzierung einkalkuliert werden.

Dies gilt besonders für Landstücke, die an einer nichtausgebauten Straße liegen. Der Ausbau oder Bau der Zufahrt, wird zwar auf alle Eigentümer der angrenzenden Grundstücke umgelegt, erhöht die gesamten Erschließungskosten jedoch meist deutlich. Daher müssen derartige anfallende Kosten für den Ausbau der Fahrbahn vor der Aufnahme der Baufinanzierung bedacht werden. Um die Erschließungskosten kommen künftige Bauherren jedoch nicht umhin, da die Erschließung eines Grundstückes die Voraussetzung für die Bebauung eines Baugrundes ist. Ferner sollten Bauherren berücksichtigen, dass in diesen Kosten meist nur die Erschließung des Grundstücks enthalten ist, daher werden Anschlusskanäle meist nur ein bis zwei Meter ins Grundstück gelegt. Die Hausanschlusskosten errechnen sich demnach zusätzlich, je nachdem, wie weit das Haus von der Grundstücksgrenze entfernt ist.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.


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