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Anschlusskosten

Die Anschlusskosten oder Erschließungskosten summieren sämtliche Aufwendungen, die anfallen, um ein Grundstück an das öffentliche Versorgungsnetz anzuschließen. Anschlusskosten fallen unter anderem an, um die Immobilie an die Wasser- und Abwasserversorgung, sowie das Strom-, Gas- und Telekommunikationsnetz anzuschließen. Die zuständige Kommune kann die Kosten der Erschließung des Grundstücks bis zu 90 Prozent an den Bauherrn weitergeben. Die fälligen Erschließungskosten von der Immobilie bis zur Grundstücksgrenze trägt der Bauherr.

Die Erschließungskosten werden zu den Baunebenkosten gezählt. Dabei können die Anschlusskosten einer Immobilie entweder bereits im Kaufpreis des Grundstückes inkludiert sein oder müssen vom Käufer separat gezahlt werden. Beim Kauf einer bestehenden Immobilie werden die Erschließungskosten nicht erneut berechnet.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.


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