Bei einem Kilometervertrag kalkulieren Leasingnehmer und -geber die Raten auf Basis der gefahrenen Kilometer. Neben einer festgelegten Laufzeit für die Nutzungsüberlassung eines Autos vereinbaren beide Parteien eine jährliche Kilometerlaufleistung. Diese Werte bilden zusammen mit dem geschätzten Restwert des Fahrzeugs die Basis für die Ermittlung der monatlichen Leasingraten. Nach Laufzeitende muss der Leasingnehmer etwaige Schäden am Fahrzeug und zu viel gefahrene Kilometer bezahlen. Wie beim Leasing üblich, erwirbt der Kunde auch beim Kilometervertrag nicht das Eigentum des Fahrzeugs. Er verfügt lediglich über das Nutzungsrecht.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.