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Baufinanzierung Lexikon

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Bebauungsplan

Ein Bebauungsplan ist eine, von der zuständigen Gemeinde erstellte Übersicht, die festlegt in welcher Art bestimmte Grundstücke bebaut werden dürfen. Zudem legt der Bebauungsplan fest, welche Nutzung für diejenigen Grundstücke vorgesehen ist, die aufgrund des Bebauungsplanes frei zu halten sind. Da der Bebauungsplan stets nur über ein Teilgebiet einer Gemeinde umfasst, ist er dringend vom Flächennutzungsplan abzugrenzen. Da im Bebauungsplan verschiedene Anforderungen an Grundstücke auf einer Bebauungsfläche festgehalten sind, ist dieser für Bauherren wichtig.

Weitere Informationen:

Eines der Ziele eines Bebauungsplanes ist es, soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Faktoren im Städtebau der jeweiligen Gemeinde zu berücksichtigen. Für Verbraucher und Bauherren ist der Bebauungsplan einer Gemeinde interessant, da er zahlreiche Vorgaben und Richtlinien für Immobilien enthält, die auf diesen Grundstücken erbaut werden bzw. stehen. Aus diesem Grund ist es für Verbraucher von größter Bedeutung, vor oder während der Planung der Baufinanzierung Einsicht in den Bebauungsplan einer Gemeinde zu nehmen, um grundlegend zu ermitteln, ob und in welchem Umfang ein geplanter Bau auf einem bestimmten Grundstück möglich und vorgesehen ist oder ob ein Bestandsobjekt, das erworben wird in der entsprechenden Art und Weise umgebaut werden darf.

Im Bebauungsplan der Gemeinde finden Verbraucher beispielsweise Informationen dazu, welche maximale Anzahl an Stockwerken eine Immobilie habe darf, welche Bauweise und Dachformen erlaubt sind und welche Infrastruktur auf freibleibenden Flächen zu erwarten ist. Gemeinden verfügen meist über Bebauungspläne für Neubau- und Gewerbegebiete. Bei Grundstücken in Altbaugebieten oder auf Baulücken für die es keinen Bebauungsplan gibt, gilt gemäß Baugesetzbuch §34 indes, dass das geplante Bauvorhaben sich in seiner Art und Weise bestehenden Objekten ähneln und die Erschließung des Grundstückes zudem gesichert ist. Liegt für ein bestimmtes Grundstück kein qualifizierter Bebauungsplan vor, können Verbraucher bei der Gemeinde eine Bauvoranfrage stellen um zu klären, ob das gewünschte Grundstück überhaupt bebaut werden kann.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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