Unter einer Hypothekenbank, auch Realkreditinstitut genannt, ist eine Spezialbank zu verstehen, deren hauptsächliches Tätigkeitsfeld es ist, langfristige Kredite an private und geschäftliche Kunden auszugeben, die durch Grundpfandrechte abgesichert sind.
Um die meist sehr hohen Darlehen ausgeben zu können, refinanzieren Hypothekenbanken sich üblicherweise durch die Ausgabe von (Hypotheken-)Pfandbriefen, also Anleihen, die ebenfalls grundpfandrechtlich abgesichert sind. Zusätzlich zum Geschäft mit Privatpersonen geben Hypothekenbanken oftmals auch Kredite und Pfandbriefe an öffentliche Stellen, wie beispielsweise Bundesländer oder Kommunen aus. Durch die besondere Art der Refinanzierung unterliegen diese Institute strengeren Vorschriften, was bestimme Bereiche der Kreditvergabe angeht. So dürfen die Gelder nur gewissen Verwendungszwecken zugeführt werden. Zudem dürfen die ausgegebenen Kredite nur bis zu einer gewissen Beleihungsgrenze über die Refinanzierung durch Pfandbriefe besichert sein. In diesem Punkt unterscheiden sich Hypothekenbanken deutlich von normalen Privatbanken, die hohe Baufinanzierungen oder Immobilienkrediten üblicherweise durch Spareinlagen anderer Kunden refinanzieren.
Durch das Außerkrafttreten des Hypothekenbankgesetzes im Jahr 2005 hat der Begriff der Hypothekenbank rechtlich seine Bedeutung verloren und wurde durch den Begriff Pfandrechtbank ersetzt. Seitdem sind rechtliche Vorgaben für die Spezialinstitute über das Pfandbriefgesetz (PfandBG) und das Kreditwesengesetz (KWG) geregelt. Da Hypothekenbanken dazu berechtigt sind, Pfandbriefe auszugeben, stehen sie darüber hinaus unter besonderer Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Nur eine geringe Anzahl der in Deutschland ansässigen Banken, derzeit rund 40 (Stand Januar 2024), sind Pfandbriefbanken, die das Recht haben, sich über die Ausgabe von Pfandbriefen zu refinanzieren. Diese Banken haben sich im Verband deutscher Pfandbriefbanken zusammengeschlossen.
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