Kommt ein Schuldner einer Geldforderung nicht fristgerecht nach, dann befindet er sich in Zahlungsverzug. Gibt es einen beidseitig festgelegten Zahlungstermin, ist der Schuldner automatisch in Zahlungsverzug, wenn er den Fälligkeitstermin nicht einhält. Bei einem einseitig vorgegebenen Zahlungstermin seitens des Gläubigers, tritt der Zahlungsverzug nach der ersten Mahnung oder 30 Tage nach Fristende ein. Tritt der Zahlungsverzug ein, können Verzugszinsen in Rechnung gestellt werden. Auch Portokosten für das Versenden der Mahnung können berechnet werden.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.