Bauträger
Bauträger sind Unternehmen, die mit eigenem oder fremdfinanziertem Geld auf eigenes Risiko Wohn- und Gewerbeimmobilien erstellen, um diese dann gewerbsmäßig zu veräußern.
Die Bauträgereigenschaft ist rechtlich in der Makler- und Bauträgerverordnung geregelt. Sie beginnt in der Regel damit, dass ein Grundstück gekauft und erschlossen wird. Im Anschluss daran werden sämtliche Bauleistungen organisiert und überwacht. Hierzu gehören insbesondere die Planung mit dem Architekten, das Einholen der behördlichen Baugenehmigung und die Beauftragung eines Bauunternehmens mit der Bauabwicklung, sofern der Bauträger die Bauleistung nicht selbst erbringt.
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Grundsätzlich wird im Rahmen der Geschäftstätigkeit zwischen dem so genannten Vorratsbau und dem Bestellbau unterschieden. Beim Vorratsbau werden Bauobjekte erstellt und während sowie nach der Bauphase im Rahmen eines Bauträgerkaufvertrags veräußert. Hierzu regelt die Makler- und Bauträgerverordnung klar, welche Abschlagszahlung ein Käufer bei welchem Bautenstand zu leisten hat. Der Bestellbau setzt den Abschluss eines Kaufvertrags vor Beginn der Baumaßnahmen voraus. Der Bauträgervertrag ist somit als eine Mischung aus Kaufvertrag und Werkvertrag anzusehen.
Insbesondere beim Bestellbau handelt der Bauträger in einer Art Treuhändereigenschaft, da in diesem Fall vom Käufer erhebliche Geldmittel vorfinanziert werden, für die er als stellvertretender Bauherr verantwortlich ist. Im Bauträgervertrag verpflichtet sich der Bauträger, dem Kunden die Immobilie in der vereinbarten Form zu übergeben und ihm das Eigentum am Objekt zu übertragen. Da es zu einer Eigentumsübertragung von Grundbesitz kommt, muss eine notarielle Beurkundung erfolgen.
Da die Geschäftsbeziehung unmittelbar zwischen Bauträger und Kunde besteht, kann dieser von sich aus keinen direkten Einfluss auf die Arbeit der bauausführenden Firmen nehmen. Sollte diese Absicht bestehen, benötigt der Kunde hierzu die Zustimmung des Bauträgers und zudem sollte in Abänderung zum Bauträgerkaufvertrag genau geregelt sein, wer dann die Gewährleistung für diese Bauleistung übernimmt.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.