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Die Hauptaufgabe eines Maklers – unabhängig in welchem Bereich er tätig ist – ist die Vermittlung von Produkten und Objekten zwischen einem Anbieter und einem Interessenten. Bekannte Einsatzbereiche für Makler sind der Versicherungsbereich, Kreditgeschäfte, die Börse oder die Vermittlung von Immobilien. Rechte und Pflichten eines Maklers, sowie deren Bezahlung bei erfolgreicher Vermittlung sind dabei meist gesetzlich festgeschrieben.
Die Höhe der sogenannten Maklercourtage oder Provision richtet sich dabei üblicherweise nach dem Kauf- oder Mietpreis des vermittelten Objektes oder Produktes. Bei der Vermittlung von Mietwohnungen über einen Makler ist die Höhe der Courtage indes auf zwei Monatsmieten (zzgl. Mehrwertsteuer) begrenzt (vgl. §3WoVermRG).
Seit Juni 2015 gilt für die Provision von Immobilienmaklern im Vermietungsbereich das sogenannte Bestellerprinzip: Derjenige, der den Makler mit der Suche oder Vermittlung einer Vermietungsimmobilie beauftragt, muss für die entstehende Courtage des Maklers aufkommen.
übrigens: Die Kosten für den Makler, die sogenannte Maklerprovision, kann üblicherweise nicht über die Baufinanzierung bezahlt werden, sondern muss über Eigenkapital finanziert werden.
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