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Die Abkürzung p. a. steht für „per annum“, was aus dem Lateinischen kommt und übersetzt „pro Jahr“ bedeutet. Banken verwenden diese Abkürzung in der Regel in Zusammenhang mit der Angabe des Nominalzinssatzes, der auf ein Festgeldkonto gewährt wird. Sie verweisen damit darauf, dass es sich um einen Jahreszinssatz handelt: Die entsprechende Anlage wird jährlich mit dem angegebenen Zinssatz vergütet. Die Häufigkeit der Ausschüttung der Zinsen ist davon allerdings nicht berührt: Die Erträge können Kunden unabhängig davon auch vierteljährlich oder monatlich gutgeschrieben werden.
Banken sind dazu verpflichtet, neben diesem sogenannten Nominalzins auch den effektiven Jahreszins einer Anlage anzugeben. Auch dieser bezieht sich im Normalfall auf den Zeitraum von einem Jahr, berücksichtigt allerdings einige weitere Faktoren: So werden im Falle dieses Jahreszins‘ auch Gebühren und Abschläge, die im Falle von Festgeldanlagen allerdings eher selten erhoben werden, mit einberechnet. Ebenfalls Einfluss auf den effektiven Jahreszins hat die angesprochene Frequenz der Zinsgutschrift durch die Bank. Denn je häufiger die Erträge ausgeschüttet werden, desto höher fällt die Rendite aus. Dies ist auf den sogenannten Zinseszinseffekt zurückzuführen: Wenn die Festgeldzinsen in kürzeren Abständen ausgeschüttet werden, steigt die verzinste Summe schneller, wodurch auch die Rendite zunimmt. In besonderem Maße zum Tragen kommt der Effekt im Falle höherer Summen und längerer Anlagedauern. Im Festgeldbereich werden Zinsen allerdings in der Regel jährlich ausgeschüttet. Anleger können dabei im Normalfall entscheiden, ob die Erträge auf die Anlagesumme addiert oder ausbezahlt werden sollen. Im ersten Fall werden die Zinsen automatisch mitverzinst, im zweiten Fall werden sie auf ein Verrechnungs- beziehungsweise Referenzkonto überwiesen und können anschließend anderweitig investiert werden.
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