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Baufinanzierung Lexikon

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Kaufvertrag

Bei einem Immobilienkaufvertrag handelt es sich um einen gesetzlich normierten Vertrag, in dem der Eigentümerwechsel eines Hauses oder einer Wohnung festgehalten wird. Durch den Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer zur Übertragung der Immobilie an den Käufer. Ein solcher Vertrag muss immer von einem Notar beurkundet werden (vgl. §311b BGB).

Weitere Informationen:

Der Kaufvertrag für ein Grundstück mit oder ohne Immobilie enthält zunächst einmal grundsätzliche Informationen über Verkäufer und Käufer der Immobilie, wie etwa deren persönliche Angaben. Zu den notwendigen Angaben zum Kaufobjekt gehören neben der Grundstücksbeschreibung, Informationen zur Lage, ein Auszug aus dem Grundbuch sowie gegebenenfalls eine Baubeschreibung. Zusätzlich sind Informationen zum Zustand des Objektes, der Innenausstattung sowie sogenannte Gewährleistungsrechte detailliert im Kaufvertrag aufgeführt. Letztere regeln, wer für mögliche Mängel oder Schäden an der Immobilie haftet, die erst nach Verkauf und Übereignung des Hauses oder der Wohnung sichtbar werden. In diesen Klauseln ist auch festgelegt, unter welchen Umständen der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten kann. Im Kaufvertrag wird zudem der genaue Kaufpreis der Immobilie festgehalten sowie die Zahlungsmodalitäten und Angaben dazu, wann die Immobilie an den neuen Eigentümer übergeht.

Die Aufgabe des Notars ist es, den Immobilienkäufer über die rechtliche Tragweite des Kaufvertrags aufklären und den Vertrag zu beurkunden. Ein notarieller Kaufvertrag sollte immer erst abgeschlossen werden, wenn die Baufinanzierung gesichert ist. Der Rücktritt von einem solchen notariell beurkundeten Immobilienkaufvertrag ist nur in Ausnahmefällen möglich. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Käufer entdeckt, dass ihm der Verkäufer erhebliche Mängel an der Immobilie verschwiegen hat.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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