089 - 24 24 11 22 Hilfe und Kontakt
Telefonische Expertenberatung
089 - 24 24 11 22
Montag - Sonntag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
baufi@check24.de
Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Jetzt vergleichen und Gutscheinpaket im Wert von 240 € sichern!
Sie sind hier:
Baufinanzierung Lexikon
Baufinanzierung Lexikon

Vorkaufsrecht

Als Vorkaufsrecht bezeichnet man das Recht einer Person, eine Immobilie auch dann zu kaufen, wenn diese bereits per Kaufvertrag an einen Dritten verkauft wurde. Das Vorkaufsrecht einer Person wird hierbei im Grundbuch Abt. II des betreffenden Objektes vermerkt. Der Verkauf der Immobilie an den Vorkaufsberechtigten findet hierbei zu den Konditionen statt, die ursprünglich mit dem Dritten vereinbart wurden.

Weitere Informationen:

Eine wichtige Voraussetzung, von einem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen ist es, dass zwischen dem Verkäufer und dem Dritten bereits ein rechtswirksamer Kaufvertrag über die Immobilie geschlossen wurde. Bei eingesetztem Vorkaufsrecht muss trotz gleicher Konditionen anschließend ein separater Vertrag geschlossen werden. Macht der Vorkaufsberechtigte von seinem Recht Gebrauch, hat der Dritte stets das Nachsehen. Aus diesem Grund ist es für Verbraucher vor dem Abschluss eines Immobilienkaufvertrages immer wichtig und sinnvoll, sich über eingetragene Rechte im Grundbuch des Objektes zu informieren.

Damit der Vorkaufsberechtigte die Möglichkeit hat, von seinem Recht Gebrauch zu machen, muss der Immobilienverkäufer diesen unverzüglich davon unterrichten, dass ein Kaufvertrag über die Immobilie geschlossen wurde.

Eine Besonderheit im Vorkaufsrecht ergibt sich zudem für Mieter: Wird Eine Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt und anschließend verkauft, kann der ehemalige Mieter von seinem Vorkaufsrecht auf dieses Objekt Gebrauch machen.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.


CHECK24 Service

CHECK24 Baufinanzierung

Haben Sie noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne.

089 - 24 24 11 22

8 - 20 Uhr | Mo - So

oder eine Mail an: