Vermögenswirksame Leistungen
Mit vermögenswirksamen Leistungen unterstützt der Staat Arbeitnehmer beim Vermögensaufbau. Gesetzliche Grundlage dafür ist das fünfte Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG). Bis zu 40 Euro im Monat erhalten Verbraucher vom Arbeitgeber. Das Geld kann wahlweise in Form eines Bausparvertrages, einer Lebensversicherung oder eines Banksparplans angelegt werden oder in die Tilgung einer Baufinanzierung fließen.
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Wie hoch der Betrag tatsächlich ausfällt, ist in vielen Arbeits- und Tarifverträgen geregelt. Üblicherweise beträgt die Laufzeit der VL-Sparpläne sieben Jahre. Je nach Beruf und Anlageprodukt summiert sich der Sparbetrag in dieser Zeit auf bis zu 3.000 Euro. Sechs Jahre wird eingezahlt, nach einem anschließenden Ruhejahr können Arbeitnehmer dann über das Geld verfügen. Während des Ruhejahrs kann allerdings bereits ein neuer VL-Vertrag abgeschlossen werden.
Verbraucher können bei vermögenswirksamen Leistungen zwischen verschiedenen Anlageformen wählen. Wer den Kauf einer Immobilie plant oder bereits eine Hausfinanzierung tilgt, kann das über die VL angesparte Geld in einen Bausparvertrag einzahlen oder für die Rückzahlung des Baukredites nutzen. Im Idealfall ist etwa eine Sondertilgung in Höhe der angesparten vermögenswirksamen Leistungen möglich.
Ist der Betrag, den der Arbeitgeber zahlt, gering, kann es sich unter Umständen lohnen, die Sparsumme selbst aufzustocken. Das gilt insbesondere, wenn Arbeitnehmer Anspruch auf staatliche Förderung wie die Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie haben.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.