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Bei einem Hypothekendarlehen handelt es sich um ein Spezialdarlehen, das üblicherweise mit Hilfe eines Grundpfandrechtes, also einer Hypothek oder Grundschuld, gegen eine mögliche Zahlungsunfähigkeit des Schuldners abgesichert wird. Hypothekendarlehen werden in Deutschland in der Regel von Banken, Sparkassen aber auch speziellen Realkreditinstituten ausgegeben.
Nach der Unterzeichnung des Darlehensvertrages und vor der Auszahlung des Geldbetrages wird für das Darlehen eine Grundschuld zugunsten der kreditgebenden Bank in ein Grundbuch eingetragen. Kommt es demnach während der vereinbarten Laufzeit zu einer Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers, hat die Bank aufgrund des Grundpfandrechtes die Möglichkeit, die finanzierte Immobilie zu veräußern und die offene Geldschuld auf diese Weise zu begleichen. Da Hypothekendarlehen durch Grundpfandrechte abgesichert werden, sinkt für die Bank das Verlustrisiko und sie kann derartige Kredite zu günstigeren Konditionen ausgeben als Ratenkredite.
Anders als der Begriff Hypothekendarlehen jedoch vermuten lässt, bezieht sich ein solcher Kredit in der Praxis nur selten tatsächlich auf eine Hypothek: In Deutschland werden Grundpfandrechte inzwischen üblicherweise in Form einer Grundschuld vergeben. Dies hat den einfachen Hintergrund, dass die Höhe der Grundschuld – im Gegensatz zur Hypothek - nicht an die Höhe der noch ausstehenden Forderung gekoppelt ist. Daher kann der Immobilieneigentümer diese Sicherheit nach vollständiger Rückzahlung des Hypothekendarlehens als Absicherung für ein weiteres Darlehen anbieten.
Abgesehen von der grundpfandrechtlichen Absicherung durch eine Hypothek oder Grundschuld unterscheiden sich diese Spezialkredite aufgrund ihrer meist sehr hohen Darlehensbeträge, langen Laufzeiten und Zweckbindung von normalen Ratenkrediten. Aus der Zweckbindung des Darlehens folgt, dass der Bankkunde das geliehene Geld nur für einen zuvor festgelegten und vertraglich fixierten Zweck einsetzen kann. Oftmals fordert die Bank in diesem Zuge auch, dass der Kunde die vereinbarte Verwendung des Darlehensbetrages durch Rechnungen belegt.
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