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Kredit Lexikon

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Insolvenzverfahren

Das Insolvenzverfahren wird eingeleitet, um die Gläubiger gleichmäßig und gemeinschaftlich zu befriedigen. Das Verfahren tritt in Kraft, wenn der Schuldner seine Verpflichtungen, wie beispielsweise aufgenommene Kredite, nicht mehr bedienen kann. Dabei wird das verbliebene Vermögen des Schuldners verteilt. Eine entsprechende Regelung zur materiellen und formellen Durchführung ist in der Insolvenzordnung (InsO) definiert.

Bei dem Insolvenzverfahren wird zwischen dem Regelinsolvenzverfahren und dem Verbraucherinsolvenzverfahren (Privatinsolvenz) unterschieden. Ziel einer Unternehmensinsolvenz ist auch die Sanierung des jeweiligen Betriebs, beispielsweise durch Umstrukturierungsmaßnahmen.
Selbstständige werden nach § 1 S.1 InsO dem Regelinsolvenzverfahren zugeordnet. Allerdings wird in § 304 Abs. 1 S. 2 InsO eine Ausnahme definiert: Selbstständige rutschen demnach in die Privatinsolvenz, wenn deren Vermögensverhältnisse überschaubar sind - dieser Fall ist gegeben, wenn zum Zeitpunkt der Antragsstellung weniger als 20 Gläubiger Forderungen erheben. Eine weitere Bedingung ist, dass keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen - Löhne, Sozialversicherungsbeiträge, Gehälter - bestehen.

Bei einer Unternehmensinsolvenz wird der Antrag beim zuständigen Amtsgericht schriftlich eingereicht. Der Schuldner muss in diesem Zusammenhang eine Auflistung seiner Gläubiger und deren Forderungen, ein Vermögensverzeichnis sowie den Insolvenzgrund in Schriftform einreichen. Erfolgt die Antragsstellung über den Gläubiger, sind ein Nachweis des Schuldentitels sowie eine Begründung erforderlich.

Die Verbraucherinsolvenz besteht dagegen aus drei Stufen: Zunächst bemüht sich der Schuldner um eine außergerichtliche Einigung. Scheitert diese, erstellt das Insolvenzgericht einen Schuldenbereinigungsplan. Das Insolvenzverfahren wird eingeleitet, wenn eine Einigung ausbleibt. Hierfür benötigt der Verbraucher eine Bescheinigung über die misslungene außergerichtliche Einigung, eine Vermögensaufstellung, ein Restschuldbefreiungsantrag oder Verzicht darauf, Angaben zum Einkommen, eine vollständige Gläubigerliste samt Forderungen und einen Plan zur Bereinigung der Schulden.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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