Eine Restschuldversicherung für einen Kredit, oft auch Restkreditversicherung genannt, ist eine spezielle Form der Risikolebensversicherung. Bei Aufnahme eines Kredits können Sie bei vielen Banken zusätzlich diese Police abschließen. Diese schützt Sie und Ihre Familie vor unvorhergesehenen Ereignissen und verhindert unverschuldete Zahlungsausfälle. Sie bietet vor allem für langfristige Kredite Sicherheit. Sollten Sie aufgrund von Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder im Todesfalle Ihre Kreditraten nicht mehr zahlen können, übernimmt die Versicherung meist die ausstehenden Kosten für den Kredit. Bei der Restschuldversicherung handelt es sich um eine freiwillige Versicherung, die unabhängig vom Kreditvertrag abgeschlossen wird. Es gibt aber auch Kreditanbieter, die ein Darlehen nur inklusive einer Restschuldversicherung vergeben. Die Absicherung ist nicht ganz preiswert. Daher sollten Sie im Vorfeld abwägen, ob sich eine Zusatzversicherung für Sie lohnt oder ob das Risiko eines Zahlungsausfalles gegebenenfalls bereits durch eine andere Versicherung abgedeckt ist.
Durch eine Restschuldversicherung lassen sich verschiedene Szenarien absichern, die sich entweder einzeln abschließen oder individuell kombinieren lassen:
Wichtig: Informieren Sie sich vor Vertragsabschluss über den Versicherungsumfang und die Kosten.
Restschuldversicherungen für Kredite sind nicht standardisiert. Lesen Sie deshalb den Vertrag vor Unterzeichnung genau und prüfen Sie, welche Leistungen Ihnen im Ernstfall zustehen. Sonst springen die Versicherer im Schadensfall nicht ein. Die Versicherungsbeträge werden bei der Restschuldversicherung meistens nicht separat bezahlt, sondern die gesamten Kosten auf den Darlehensbetrag aufgeschlagen und somit auch mitverzinst. Der Kredit verteuert sich.
Allein der Kunde entscheidet, ob er seinen Kreditvertrag mit einer Restschuldversicherung absichern möchte oder nicht. Bei einem Kreditvertrag und einem Vertrag für eine Restschuldversicherung handelt sich um zwei völlig unabhängige Verträge.
Tipp: In der Verbraucherkreditrichtlinie aus dem Jahr 2010 ist geregelt, dass eine Kreditvergabe nicht zwingend mit dem Abschluss einer Restschuldversicherung verknüpft sein darf. Koppelt die Bank die Vergabe des Kredits dennoch an den Abschluss dieser Police (ohne Bedarfsabfrage nach der Maßgabe „ohne Versicherung kein Kredit), ist die Bank verpflichtet, die Kosten dafür in den effektiven Jahreszins einzurechnen.
Die Restschuldversicherung ist zwar erheblich in Kritik geraten, das Für und Wider ist jedoch immer individuell abzuwägen. Sie schützt einerseits bei Verdienstausfällen, kann den Kredit an sich aber auch deutlich verteuern. Entscheiden Sie vor Abschluss, welche Aspekte Ihnen wichtig sind.
Prüfen Sie im Vorfeld genau, welchen Versicherungsumfang Sie abdecken möchten und achten Sie auf etwaige Ausschlussklauseln. Manche Versicherungen für Arbeitslosigkeit zahlen zum Beispiel erst nach einer Wartezeit und/oder zusätzlichen Karenzzeit, was bedeutet, dass Sie zwar bereits in die Versicherung einzahlen, aber noch keinen Anspruch auf Leistung haben. Wägen Sie ab, ob Sie durch eine Restschuldversicherung Kredite gegen mögliche Schicksalsschläge absichern möchten oder Ihr Hauptaugenmerk auf geringeren Kreditkosten liegt.
Gerade für Versicherungsnehmer mit schlechter Bonität, Kreditnehmer im fortgeschrittenen Alter oder mit gesundheitlichen Vorerkrankungen kann eine Restschuldversicherung zweckmäßig sein. Grundsätzlich ist diese Absicherung nur bei großen Kreditsummen sinnvoll. Hohe Kreditsummen werden über eine lange Laufzeit zurückgezahlt. Je länger ein Kredit läuft, desto länger besteht auch das Risiko, dass ein Versicherungsfall eintritt.
Für kleinere Kreditbeträge mit kurzen Laufzeiten ist eine Absicherung meist nicht erforderlich, da die Kosten im Vergleich zur Wahrscheinlichkeit es Eintritts eines Versicherungsfalls einfach zu hoch sind.
Eine Risikolebensversicherung sichert Hinterbliebene im Todesfalle der versicherten Person finanziell ab. Die Auszahlung erfolgt in der Regel in einer Summe. Die Risikolebensversicherung ist mit meist niedrigen Beiträgen günstiger und kann somit eine Alternative zur Restschuldversicherung für Kredite darstellen. Sie ist nicht an einen Kredit gebunden, ist somit frei wählbar und an die eigenen individuellen Wünsche anpassbar.
Versicherer überprüfen jedoch in der Regel im Vorfeld das Risiko, indem nach den Lebensumständen und dem aktuellen Gesundheitszustand gefragt wird. Ein höheres Risiko für die Versicherung führt somit auch zu höheren Beitragszahlungen.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert den Versicherungsnehmer finanziell ab, wenn er seinen Beruf aufgrund eines Unfalls oder im Krankheitsfalle für längere Zeit oder gar dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Sie zahlt eine monatliche Rente, wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer berufsunfähig wird und deckt somit ein existenzbedrohendes Risiko ab. Um Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse auszuklammern, ist es jedoch wichtig, die Versicherung rechtzeitig abzuschließen und auf gute Versicherungsbedingungen zu achten. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung lohnt sich somit nicht für jeden. Je älter das Eintrittsalter, desto teurer werden die Beiträge. Menschen in Risikoberufen oder mit Vorerkrankungen werden bei den Versicherungsgesellschaften häufig nicht angenommen.
Die Unfallversicherung versichert körperliche Schäden nach Unfällen und zahlt eine lebenslange Rente oder eine vereinbarte Einmalzahlung. Die Beiträge sind in der Regel relativ günstig. Mit dem Geld aus der Versicherung können im Ernstfall auch die Kreditraten weiterbezahlt werden. Oftmals beinhalten private Unfallversicherungen jedoch auch hohe Ausschlussklauseln, wodurch die Auszahlung von Leistungen abgelehnt werden kann.
Eine weitere Möglichkeit, sich gegen die finanziellen Risiken bei Verlust der Arbeitskraft abzusichern, bietet der Einkommensschutz24. Die Versicherung schützt den Versicherungsnehmer vor Zahlungsschwierigkeiten. Die Leistung steht ihm im Schadensfall zur freien Verfügung, sie ist nicht an eine spezielle Zahlungsverpflichtung gebunden und kann somit flexibel eingesetzt werden.
Beim Widerruf (= Rücktritt) wird ein wirksam abgeschlossener Vertrag rückwirkend aufgelöst. Bei einer Kündigung wird der laufende Vertrag unter Einhaltung einer bestimmten Kündigungsfrist oder zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet.
Der Vertrag kann nach Abschluss mittels des Widerrufsrechts innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Wurde der Todesfall versichert, beträgt die Widerrufsfrist sogar 30 Tage.
Es empfiehlt sich zu prüfen, ob die Widerrufsfrist überhaupt zu laufen begann: Oftmals kommt es zu Fehlern in den Widerrufsbelehrungen, was zur Folge hat, dass die Frist noch gar nicht begonnen hat. Verbraucher müssen gemäß § 7a Absatz 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) seit Februar 2018 zusätzlich eine Woche nach Vertragsabschluss erneut in Textform über das Widerrufsrecht informiert werden. Zudem muss der Anbieter erneut das Produktinformationsblatt zur Verfügung stellen. Die Widerrufsfrist beginnt nicht vor Zugang dieser Unterlagen.
Kündigung
Ist die Widerrufsfrist verstrichen, besteht die Möglichkeit, die Restschuldversicherung für den Kredit, abhängig vom jeweiligen Vertrag, mittels
Wichtig: Insofern Sie selbst keinen direkten Vertrag mit der Versicherung geschlossen haben müssen Sie für den Fall, dass eine schriftliche Kündigung notwendig ist, die Bank bitten, diese für Sie zu kündigen.
Laut der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bekommt der Versicherungsnehmer bei Widerruf den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien erstattet. Ist der Hinweis auf das Widerrufsrecht und die Rechtsfolgen durch den Versicherer unterblieben, muss der Versicherer zusätzlich die für das erste Jahr des Versicherungsschutzes gezahlten Prämien erstatten.
Bei Kündigung der Restschuldversicherung können Verbraucher unter Umständen Rückerstattungen geltend machen. Manche Versicherungen schließen Beitragsrückerstattung jedoch vollständig aus.
Es empfiehlt sich immer, im Vorfeld eines Versicherungsabschlusses zu prüfen, ob das zu versichernde Risiko bereits durch eine andere bestehende Versicherung abgedeckt ist.
Ob eine Restschuldversicherung für einen Kredit sinnvoll ist, lässt sich nicht pauschal und abschließend beantworten. Überlegen Sie im Vorfeld, welche Kreditrisiken Sie abdecken möchte und zu welchen Konditionen. Prüfen Sie, ob nicht absehbare Einkommensausfälle bereits durch bestehende Versicherungen abgedeckt sind. Falls nicht, sollte man durchaus in Erwägung ziehen, sich und seine Angehörigen durch eine Zusatzversicherung vor unvorhersehbaren Risiken zu schützen. Durchleuchten Sie Ihre individuelle Lebenssituation und wägen Sie Vor- und Nachteile ab. Sind Sie sich unsicher, sollten Sie sich weiter informieren und zum Beispiel vom CHECK24 Kundenservice unter 089 24 24 11 24 beraten lassen.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
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