Eine Restschuldversicherung (RSV), oft auch Restkreditversicherung genannt, ist eine spezielle Form der Risikolebensversicherung. Bei Kreditaufnahme wird dem Kreditnehmer die Police zur Absicherung der Kreditraten im Falle von Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit und für seinen Todesfall zusätzlich angeboten. Da die Versicherung den Kredit verteuert, sollten Kreditnehmer genau prüfen, ob die Versicherung für sie unbedingt notwendig ist.
Durch eine Restschuldversicherung lassen sich verschiedene Szenarien absichern, die sich entweder einzeln abschließen oder individuell kombinieren lassen:
Restschuldversicherungen für Kredite sind nicht standardisiert: Kreditnehmer sollten deshalb im Vertrag vorab genau prüfen, welche Leistungen im Ernstfall tatsächlich ausbezahlt werden.
Bei einem Kreditvertrag und der Restschuldversicherung handelt sich um zwei unabhängige Verträge. Allein der Kunde entscheidet, ob er seinen Kreditvertrag mit einer Restschuldversicherung absichern möchte oder nicht.
In der Verbraucherkreditrichtlinie aus dem Jahr 2010 ist geregelt, dass eine Kreditvergabe nicht zwingend mit dem Abschluss einer Restschuldversicherung verknüpft sein darf. Daher werden RSVs meist separat zum Kredit angeboten. Koppelt die Bank die Vergabe des Kredits dennoch an den Abschluss dieser Police (ohne Bedarfsabfrage nach der Maßgabe „ohne Versicherung kein Kredit), ist die Bank verpflichtet, die Kosten dafür in den effektiven Jahreszins einzurechnen. Ab 2025 soll zudem eine "Sieben-Tage-Wartefrist" in Kraft treten. Sie soll Verbraucher schützen, indem sie Impulskäufe und möglichen Druck bei Kreditabschlüssen reduziert. So haben Kunden eine Woche Zeit, bevor sie eine Restschuldversicherung zu ihrem Kredit abschließen können. Kritiker wie die deutschen Konsumkreditbanken und der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft sehen die Regelung jedoch als geschäftsschädigend an, da sie einem Verbot gleichkäme und Provisionen erheblich senkt.
Die Restschuldversicherung hat sowohl Vorteile als auch Nachteile, die Kreditnehmer individuell abwägen sollten. Sie schützt einerseits bei Verdienstausfällen, kann den Kredit an sich aber auch deutlich verteuern.
Gerade für Kreditnehmer mit schlechter Bonität, im fortgeschrittenen Alter oder mit gesundheitlichen Vorerkrankungen kann eine Restschuldversicherung zweckmäßig sein. Grundsätzlich ist diese Absicherung aber nur bei großen Kreditsummen sinnvoll, da sie über eine lange Laufzeit zurückgezahlt werden. Für kleinere Kreditbeträge ist eine Absicherung nicht ratsam, da die Kosten für die Versicherung im Vergleich zur Wahrscheinlichkeit eines Versicherungsfalls zu hoch sind.
Die Kosten lassen sich nicht pauschal beziffern, da sie von verschiedenen Faktoren abhängig sind. Dazu gehören die Höhe und die Laufzeit des Darlehens, der Beruf oder das Alter des Kredit- und Versicherungsnehmers sowie der Versicherungsumfang. Eine Absicherung nur für den Todesfall ist selbstverständlich günstiger als ein Komplettschutz für Tod, Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit. Die Restschuldversicherung kann die Gesamtkosten des Kredits erheblich erhöhen, häufig um 10 bis 20 Prozent des Kreditbetrags. Es gilt der Rat des Bankenfachverbandes: „Jede Kreditnehmerin und jeder Kreditnehmer sollte selbst abwägen, was ihm die Absicherung wert ist.“
Sollte die Versicherung ein ordentliches Kündigungsrecht vorsehen, können Versicherungsnehmer die Restschuldversicherung mit der festgelegten Kündigungsfrist kündigen. Häufig sehen die Bedingungen eine Frist von zwei Wochen zum Monatsende vor. Je nach Versicherung kann es auch eine Mindestvertragslaufzeit – zum Beispiel drei Jahre – geben, die eingehalten werden muss. Wer seinen Kredit vorzeitig zurückzahlt oder umschuldet, hat ein Sonderkündigungsrecht. In diesen Fällen können Kreditnehmer die Restschuldversicherung kündigen und von der Bank die berechneten Beiträge anteilig zurückfordern.
Bekannte Erkrankungen, selbst verschuldete Kündigung: Es gibt viele Gründe, aus denen eine Restschuldversicherung nicht zahlt – so viele, dass sie an dieser Stelle nicht einzeln aufführbar sind. Kreditnehmer tun aber gut daran, gerade diese Ausschlussklauseln aufmerksam zu prüfen und individuelle Risiken abzuwägen.
Eine Risikolebensversicherung sichert Hinterbliebene im Todesfall der versicherten Person ab. Die Auszahlung erfolgt in einer Summe. Die Risikolebensversicherung ist meist günstiger als eine Restschuldversicherung.
Versicherer überprüfen jedoch den Versicherten im Hinblick auf ihr Zahlungsrisiko. Sie fragen Lebensumstände und den aktuellen Gesundheitszustand ab. Ein höheres Risiko für die Versicherung führt somit zu höheren Beitragszahlungen.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert den Versicherungsnehmer finanziell ab, wenn er seinen Beruf aufgrund eines Unfalls oder im Krankheitsfall nicht mehr ausüben kann. Sie soll also dann eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente zahlen, wenn die versicherte Person berufsunfähig wird. Um Risikozuschläge und Ausschlüsse zu vermeiden, sollte die Versicherung in jungen Jahren abgeschlossen werden. Menschen in Risikoberufen oder mit Vorerkrankungen werden bei den Versicherungsgesellschaften häufig nicht angenommen.
Die Unfallversicherung versichert körperliche Schäden nach Unfällen und zahlt eine lebenslange Rente oder eine Einmalzahlung. Die Beiträge sind im Vergleich zur Risikolebensversicherung teuer. Mit dem Geld aus der Versicherung könnten auch Kreditraten weiterbezahlt werden. Oftmals beinhalten private Unfallversicherungen hohe Ausschlussklauseln, wodurch die Auszahlung von Leistungen abgelehnt werden kann.
Eine weitere Möglichkeit, sich gegen die finanziellen Risiken bei Verlust der Arbeitskraft abzusichern, bietet der Einkommensschutz24. Die Versicherung schützt den Versicherungsnehmer vor Zahlungsschwierigkeiten. Die Leistung steht ihm im Schadensfall zur freien Verfügung, sie ist nicht an eine spezielle Zahlungsverpflichtung gebunden und kann somit flexibel eingesetzt werden.
Beim Widerruf (= Rücktritt) wird ein wirksam abgeschlossener Vertrag rückwirkend aufgelöst. Bei einer Kündigung wird der laufende Vertrag unter Einhaltung einer bestimmten Kündigungsfrist oder zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet.
Der Vertrag kann nach Abschluss mittels des Widerrufsrechts innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Wurde der Todesfall versichert, beträgt die Widerrufsfrist sogar 30 Tage.
Es empfiehlt sich zu prüfen, ob die Widerrufsfrist überhaupt zu laufen begann: Oftmals kommt es zu Fehlern in den Widerrufsbelehrungen, was zur Folge hat, dass die Frist noch gar nicht begonnen hat. Verbraucher müssen gemäß § 7a Absatz 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) seit Februar 2018 zusätzlich eine Woche nach Vertragsabschluss erneut in Textform über das Widerrufsrecht informiert werden. Zudem muss der Anbieter erneut das Produktinformationsblatt zur Verfügung stellen. Die Widerrufsfrist beginnt nicht vor Zugang dieser Unterlagen.
Kündigung
Ist die Widerrufsfrist verstrichen, besteht die Möglichkeit, die Restschuldversicherung für den Kredit abhängig vom jeweiligen Vertrag zu kündigen:
Wichtig: Insofern selbst kein direkter Vertrag mit der Versicherung geschlossen wurde, müssen Kreditnehmer für den Fall, dass eine schriftliche Kündigung notwendig ist, die Bank bitten, diese für sie zu kündigen.
Laut der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bekommt der Versicherungsnehmer bei Widerruf den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien erstattet. Ist der Hinweis auf das Widerrufsrecht und die Rechtsfolgen durch den Versicherer unterblieben, muss der Versicherer zusätzlich die für das erste Jahr des Versicherungsschutzes gezahlten Prämien erstatten.
Bei Kündigung der Restschuldversicherung können Verbraucher unter Umständen Rückerstattungen geltend machen. Manche Versicherungen schließen Beitragsrückerstattung jedoch vollständig aus.
Es empfiehlt sich immer, im Vorfeld eines Versicherungsabschlusses zu prüfen, ob das zu versichernde Risiko bereits durch eine andere bestehende Versicherung abgedeckt ist.
Ob eine Restschuldversicherung für einen Kredit sinnvoll ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Im Vorfeld gilt es zu überlegen, welche Risiken der Kunde versichern möchte und wie viel ihn das kostet. Sind eventuelle Einkommensausfälle bereits durch bestehende Policen abgedeckt, ist eine Restschuldversicherung überflüssig. Wer sich unsicher ist, kann sich kostenlos informieren und vom CHECK24 Kundenservice beraten lassen unter 089 24 24 11 24.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
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