Wohnungsbauprämie
Mit der Wohnungsbauprämie (WoP) fördert der Staat Bürger, die mithilfe eines Bausparvertrags Kapital ansparen. Wie die Arbeitnehmersparzulage soll auch die Wohnungsbauprämie Verbraucher bei der Vermögensbildung unterstützen. Wer die Förderbedingungen erfüllt, erhält 8,8 Prozent der eingezahlten Beträge als Zuschuss. Die jährliche Höchstprämie liegt bei 45 Euro für ledige sowie 90 Euro für verheiratete Sparer. Um die Förderung zu erhalten, müssen Verbraucher nachweisen, dass sie das auf diese Weise angesparte Kapital für den Kauf, den Bau oder die Modernisierung einer Wohnimmobilie verwenden.
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Anspruch auf die Wohnungsbauprämie hat grundsätzlich jeder Bürger der Bundesrepublik ab dem 16. Lebensjahr. Bei ledigen Verbrauchern liegt die Einkommensgrenze für die Förderung bei 25.600 Euro. Das zu versteuernde Einkommen bei Verheirateten muss unterhalb von 51.200 Euro liegen. Wer von der Wohnungsbauprämie profitieren möchte, muss mindestens 50 Euro im Jahr selbst in den Bausparvertrag einzahlen. Die maximale Förderung erhalten Alleinstehende, wenn sie mindestens 512 Euro jährlich, also 43 Euro monatlich ansparen. Verheiratete erhalten den Höchstsatz, wenn sie mindestens 1.024 Euro jährlich in den Sparvertrag einzahlen.
Voraussetzung für die Auszahlung der Prämie ist, dass das auf diese Weise angesparte Kapital für den Kauf, Bau oder für die Modernisierung einer Immobilie verwendet wird. Üblicherweise dauert die Ansparphase bei den so geförderten Bausparverträgen sieben Jahre. Verbraucher erhalten die staatlichen Prämien am Ende der Laufzeit ausbezahlt.
Die Wohnungsbauprämie wurde im Jahr 1952 vom damaligen Wirtschaftsminister Ludwig Erhard eingeführt. Ziele waren eine gleichmäßigere Vermögensverteilung sowie die Förderung selbstgenutzten Eigentums zur Beseitigung des Wohnraummangels. Neben der Wohnungsbauprämie war bis zu ihrer Abschaffung im Jahr 2006 die sogenannte Eigenheimzulage Teil der Wohnungsbauförderung in Deutschland.
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