Beleihungsgrenze
Die Beleihungsgrenze ist der maximale Wert, zudem eine Bank eine Baufinanzierung zum Erwerb eines Objektes ausgeben kann. Die Beleihungsgrenze wird über den Beleihungswert, also denjenigen Wert den die Bank beim Verkauf des Objektes erzielen könnte, abzüglich eines Risikoabschlages von 10 bis 40 Prozent ermittelt. Liegt die Kredithöhe unter der maximalen Beleihungsgrenze ist das Ausfallrisiko der Bank geringer und die Konditionen sind günstiger als bei einer hohen Beleihung.
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Bezüglich der Beleihungsgrenze setzen verschiedene Finanzierungsinstitute unterschiedliche Maximalwerte an, die jeweils gesetzlich geregelt sind: Während Bausparkassen ihre Kredite meist bis maximal 80 Prozent des Beleihungswertes vergeben, ist die Beleihungsgrenze für 1a Konditionen bei Pfandbriefbanken und Sparkassen oftmals schon bei 50 bis 60 Prozent des Beleihungswertes erreicht. Kreditnehmern, die eine ausgezeichnete Bonität vorweisen können, wird in Einzelfällen jedoch auch Darlehen gewährt, die über die eigentlich vorgegebene Beleihungsgrenze des Institutes hinausgeht, da die Banken diese sogenannten Blankoanteil dann über das gute Einkommen absichern.
Beim Vergleich verschiedener Hausfinanzierungsangebote spielt die Beleihungsgrenze eine wichtige Rolle, da die Institute Darlehen mit hoher Beleihung oftmals zu anderen Konditionen ausgeben.
Beleihungsgrenzen gibt es jedoch nicht nur bei Immobilien: Auch Wertpapiere, Staatsanleihen oder Lebensversicherungen können bis zur Beleihungsgrenze beliehen werden. Die maximalen Werte bei derartigen Sicherheiten sind gesetzlich nicht geregelt und können daher oftmals stark variieren.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.