Bei einer Partnerkarte handelt es sich um eine Zweitkarte, die sich auf dasselbe Konto, meist ein Girokonto, bezieht. Es kann sich dabei beispielsweise um ein EC- oder Kreditkarte handeln. Für diese zweite Karte wird häufig sogar keine Gebühr vom Kreditinstitut veranschlagt. Dabei kann die Partnerkarte beispielsweise dem Ehe- oder Lebenspartner oder einem anderen Familienmitglied zur Verfügung gestellt werden. Die Anzahl der zu beantragenden Partnerkarten ist dabei meist begrenzt.
Die Partnerkarte wird in der Regel über die Hauptkarte abgerechnet, sodass der Inhaber der Hauptkarte die Belastungen, wie beispielsweise der EC- oder Kreditkarte, trägt. Dem Inhaber der Partnerkarte stehen dabei dieselben Nutzungsmöglichkeiten zu, wie auch dem Inhaber der Hauptkarte. Bei einem Kreditkartenkonto haftet der Hauptkartenbesitzer als Vertragspartner dafür, dass der Betrag eingezogen werden kann.
Die Schulden können im Streitfall vom Besitzer der Partnerkarte eingeklagt werden. Dies ist allerdings nur sinnvoll, falls dieser zahlungsfähig ist. Anderenfalls wäre es sinnvoll, die Partnerkarte einzuziehen oder fristlos zu kündigen.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
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