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Kreditkarte Ratgeber

Kreditkarte sperren

Das müssen Sie wissen:

  • Sie können Ihre Kreditkarte rund um die Uhr kostenlos über die Rufnummer 116 116 (aus dem Ausland: +49 116 116, gegen Gebühr) sperren lassen. Dafür werden Sie zum Herausgeber der Karte weitergeleitet, der den Verlust vermerkt und die Sperrung vornimmt.
  • Die Sperrung sollten Sie schnellstmöglich veranlassen, damit der Herausgeber die Haftung für mögliche Schäden übernimmt.
  • Herausgeber ist entweder die Bank, von der Sie die Kreditkarte bekommen haben, oder eine Kreditkartenfirma, die ihre Kreditkarten selbst herausgibt, zum Beispiel American Express.
  • Die Kreditkarten-Herausgeber haben meist auch eigene Hotlines, über die Sie die Karte ebenfalls kostenfrei sperren lassen können.

Übersicht der Notrufnummern

Kreditkarte sperren aus Deutschland

Master Card 116 116 (keine eigene Hotline)
Visa Deutschland 0800 811 8440
American Express 069 97 97 1000
Diners Club 069 900 150 135

Kreditkarte sperren aus dem Ausland

Master Card +49 116 116 (keine eigene Hotline)
Visa Deutschland +1 303 967 1096
American Express +49 69 97 97 1000
Diners Club +49 69 900 150-135 (oder -136)

Karteninhaber haben zudem die Möglichkeit, die Kreditkarte direkt in der Bank sperren zu lassen. Die Kartensperrung in der Filiale vorzunehmen, ist jedoch nur ratsam, wenn sich die Filiale in unmittelbarer Nähe befindet. Auf keinen Fall sollten Sie Ihre Kreditkarte über den Postweg sperren lassen. Das dauert schlichtweg zu lange und der Herausgeber übernimmt bis zur Sperrung keine Haftung für Missbrauch.

Welche Angaben sind für die Sperrung der Kreditkarte wichtig?

Um Ihre Karte möglichst schnell sperren lassen, ist es hilfreich, die 16-stellige Kreditkarten-Nummer parat zu haben. Wenn Sie die Nummer nicht angeben können, ist es aber auch möglich, die Karte anhand von persönlichen Daten sperren zu lassen. Zu diesen gehört zum Beispiel der Name, der auf der Kreditkarte aufgedruckt ist, und die Adresse, an welche die Kreditkartenabrechnung geschickt wird.

Weitere Details, die Ihre Identität belegen, sind bei einer Sperrung immer von Vorteil. Die benötigten Angaben können sich zwischen den verschiedenen Kreditkartenherausgebern unterscheiden. Am besten informieren Sie sich bei Nutzung einer Kreditkarte grundsätzlich darüber, um im Notfall eine zügige Sperrung der Karte zu garantieren.

Welche Haftung übernimmt der Kreditkartenherausgeber?

Wenn die Kreditkarte verloren gegangen ist und von einem Betrüger genutzt wurde, haften sowohl der Karteninhaber als auch der Kreditkartenherausgeber für den entstandenen Schaden. Der Geldbetrag, den der Kreditkarteninhaber bei einem Missbrauchsfall selbst bezahlen muss, ist gesetzlich auf höchstens 50 Euro beschränkt. Bei einigen Kreditkartenfirmen übernimmt der Herausgeber sogar die gesamte Höhe des entstandenen Schadens. Ausgenommen sind aber stets Fälle grober Fahrlässigkeit.

Sollte die Bank oder der Kartenherausgeber Ihnen grobe Fahrlässigkeit nachweisen können, müssen Sie für den vollen Schaden selbst aufkommen. Grobe Fahrlässigkeit liegt beispielweise vor, wenn Sie Ihre PIN auf der Karte oder im Portemonnaie vermerkt haben. Außerdem haftet die Bank nicht für den entstandenen Schaden, wenn Sie den Verlust der Karte nicht unverzüglich bei der Bank oder der Herausgebergesellschaft anzeigen und eine Kartensperrung vornehmen lassen. Sobald der Herausgeber die Sperrung der Karte bestätigt hat, haftet er für Buchungen, die möglicherweise trotzdem vorgenommen wurden. Daher empfiehlt es sich, das Datum und die Uhrzeit der Sperrung zu notierten.

Kann ich die Kreditkarte wieder entsperren lassen?

Nach einer erfolgreichen Sperrung der Kreditkarte können Sie diese nicht mehr zum bargeldlosen Bezahlen oder zum Abheben von Bargeld einsetzen. Sollten Sie Ihre Kreditkarte nur verlegt haben und nach dem Sperren wieder auffinden, ist es manchmal möglich, die Kreditkarte wieder entsperren zu lassen. Wollen Sie Ihre Karte nach einer Sperrung durch den Herausgeber, etwa wegen mehrfacher Falscheingabe der PIN, wieder entsperren lassen, müssen Sie bestätigen, dass er als rechtmäßiger Eigentümer die PIN falsch eingegeben hat.

Da jeder Kreditkartenherausgeber eine andere Vorgehensweise beim Entsperren der Karte hat, ist es generell ratsam, sich hierzu mit der Bank direkt in Verbindung zu setzen, und alle weiteren Schritte zu besprechen. Manche Direktbanken bieten auf ihrer Internetseite ein Formular zur Entsperrung der Kreditkarte an. In diesem Formular müssen Sie neben der Kartennummer persönliche Daten wie Name, Anschrift und Geburtsdatum angeben. Zudem müssen Sie angeben, ob Sie die Sperrung der Karte aufgrund eines Diebstahles oder Verlustes selbst veranlasst haben oder ob die Karte von der Bank gesperrt wurde. Die Entsperrung der Kreditkarte erfolgt meist innerhalb von wenigen Stunden oder Tagen.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.