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Die Baukosten summieren sich aus den reinen Herstellungskosten, also den Aufwendungen die bei der Errichtung des Bauwerkes anfallen, und den Baunebenkosten, also unter anderem den Kosten für die Errichtung der Außenanlagen, Genehmigungen und Versicherungen. Zu welcher Art von Baukosten eine bestimmte Aufwendung oder Leistung gezählt wird, kann unter Umständen eine unterschiedliche steuerliche Behandlung zur Folge haben und ist in DIN 276 geregelt. Die Kosten für den Kauf und die Erschließung eines Grundstückes, sowie die Gerichts- und Notarkosten sind nicht in den Baukosten eingeschlossen.
Neben den reinen Herstellungskosten und den Baunebenkosten unterscheidet man zudem unter anderem in Konstruktionskosten und Aufwendungen für technische Anlagen. Bei gewerblichen Immobilien zählen Kosten für eine besondere Betriebseinrichtung oder Betriebstechnik ebenfalls zu den Baukosten. Durch Eigenleistungen haben Hausbauer die Möglichkeit, die Höhe der Baukosten zu reduzieren.
In der Regel setzen Baukosten sich folgendermaßen zusammen:
Im Rohbau:Kostengruppe:
100 Grundstück
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