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Baufinanzierung Lexikon
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Löschungsbewilligung

Als Löschungsbewilligung bezeichnet man die schriftliche Erlaubnis eines Kreditgebers oder anderen Gläubigers, ein bestehendes Grundpfandrecht, wie beispielsweise eine Grundschuld oder Hypothek, aus dem Grundbuch zu streichen. üblicherweise fertigt eine Bank die Löschungsbewilligung an, wenn der Kunde die Baufinanzierung vollständig zurückgezahlt hat. Durch die Löschungsbewilligung wird im Grundbuch vermerkt, dass die Baufinanzierung vollständig an die Bank zurückgezahlt wurde und diese das eingetragene Grundpfandrecht damit nicht mehr geltend machen kann. Die Löschung einer eingetragenen Grundschuld ist zudem beim Verkauf einer Bestandsimmobilie üblich, um das Objekt lastenfrei zu übernehmen.

Weitere Informationen:

Nachdem die Bank zunächst die Löschungsbewilligung ausgestellt hat, wird diese, gemeinsam mit dem Antrag auf die Löschung des Eintrages entweder über einen Notar oder von der Bank direkt beim Grundbuchamt mit der Bitte um Vollzug eingereicht. Gleichermaßen wie die Eintragung einer Grundschuld bei der Aufnahme einer Baufinanzierung in Deutschland notariell beurkundet werden muss, verhält es sich demnach mit der Löschung dieser Eintragung nach der vollständigen Rückzahlung des Kredites. Bewilligung und Zustimmung zur Löschung eines Grundbucheintrages werden in Deutschland in einer einzigen, notariell beglaubigten Urkunde zusammengefasst.

Bei der Löschung einer Grundschuld wird diese jedoch nicht tatsächlich aus dem Verzeichnis gestrichen, sondern lediglich gem. §46 GBO mit einem sogenannten Löschungsvermerk versehen. Demnach ist die Grundschuld auch nach deren Löschung weiterhin im Grundbuch einsehbar, jedoch deutlich als gelöscht oder erledigt markiert, womit die Bank ihr Grundpfandrecht ebenfalls nicht mehr geltend machen kann. Dies ist dadurch ersichtlich, dass diese Eintragungen unterstrichen sind.

Die Löschung der Grundschuld aus dem Grundbuch kann für den Verbraucher mit Kosten verbunden sein. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes hat die ausstellende Bank zwar kein Recht, ihrem Kunden Kosten für die Erstellung der Löschungsbewilligung in Rechnung zu stellen. Die Bank hat jedoch die Möglichkeit, von ihren Kunden vorgestreckte Notarkosten, die durch die Beurkundung der Löschungsbewilligung anfielen, einzufordern.

Ob es in der Tat sinnvoll ist, die Grundschuld direkt nach der vollständigen Tilgung des Darlehens aus dem Grundbuch löschen zu lassen, ist unter Experten umstritten. Unter Umständen kann der Immobilienbesitzer die alte Grundschuld der gleichen Bank zu einem späteren Zeitpunkt erneut als Sicherheit für einen zweckgebundenen Immobilien- oder Modernisierungskredit nutzen. Verlangt die Bank bei der Aufnahme des neuen Darlehens die Eintragung einer Grundschuld, wäre der erneute Eintrag für den Immobilienbesitzer mit neuen Kosten verbunden.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.


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