Löschungsbewilligung
Als Löschungsbewilligung bezeichnet man die schriftliche Erlaubnis eines Kreditgebers oder anderen Gläubigers, ein bestehendes Grundpfandrecht, wie beispielsweise eine Grundschuld oder Hypothek, aus dem Grundbuch zu streichen. Üblicherweise fertigt eine Bank die Löschungsbewilligung an, wenn der Kunde die Baufinanzierung vollständig zurückgezahlt hat. Durch die Löschungsbewilligung wird im Grundbuch vermerkt, dass die Baufinanzierung vollständig an die Bank zurückgezahlt wurde und diese das eingetragene Grundpfandrecht damit nicht mehr geltend machen kann. Die Löschung einer eingetragenen Grundschuld ist zudem beim Verkauf einer Bestandsimmobilie üblich, um das Objekt lastenfrei zu übernehmen.
Nachdem die Bank zunächst die Löschungsbewilligung ausgestellt hat, wird diese, gemeinsam mit dem Antrag auf die Löschung des Eintrages entweder über einen Notar oder von der Bank direkt beim Grundbuchamt mit der Bitte um Vollzug eingereicht. Gleichermaßen wie die Eintragung einer Grundschuld bei der Aufnahme einer Baufinanzierung in Deutschland notariell beurkundet werden muss, verhält es sich demnach mit der Löschung dieser Eintragung nach der vollständigen Rückzahlung des Kredites. Bewilligung und Zustimmung zur Löschung eines Grundbucheintrages werden in Deutschland in einer einzigen, notariell beglaubigten Urkunde zusammengefasst.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.