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Baufinanzierung Lexikon
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Teilauszahlung

Teilauszahlungen kommen üblicherweise bei Baufinanzierungen zur Realisierung von Neubauten zum Tragen. Bei Darlehen mit Teilauszahlungen beantragt der Kunde zunächst zwar den gesamten benötigen Geldbetrag und legt mit dem Institut zudem sämtliche Konditionen für den gesamten Darlehensbetrag fest. Anders als bei Baufinanzierungen mit denen in einer Summe ein Kaufpreis bezahlt wird, wird der Geldbetrag in diesem Fall in mehreren Teilauszahlungen an den Bauherren abgegeben. Je nach Bank kann der gesamte Finanzierungsbetrag üblicherweise in vier bis zwölf Teilauszahlungen aufgeteilt werden. Sollten wider Erwarten darüber hinaus weitere Auszahlungen fällig werden, kann hierfür eine Auszahlungsgebühr fällig werden, deren Höhe von der kreditgebenden Bank abhängig ist.

Weitere Informationen:

Baufinanzierungen mit Teilauszahlung werden üblicherweise bei der Finanzierung von Neubauten vereinbart. Anders als beim Kauf einer bestehenden Immobilie – bei der Kaufpreis und Nebenkosten im Vorfeld gut abschätzbar sind und in einem Gesamtbetrag fällig werden – werden bei der Finanzierung eines Neubaus unterschiedliche Teilbeträge je nach Baufortschritt fällig. Die letzte Tranche des Immobiliendarlehens wird üblicherweise erst bei der Bauendabnahme fällig.

Bis der vereinbarte Gesamtbetrag der Baufinanzierung ausgezahlt ist, zahlt der Kunde bei einer Baufinanzierung mit Teilauszahlungen auch nur für den bereits genutzten Darlehensbetrag Zinsen. Im Vergleich zu einer Baufinanzierung mit Gesamtauszahlung entgehen der Bank bis zur Auszahlung des vollständigen Geldbetrages daher Zinszahlungen. Um diesen Ausfall zu kompensieren erheben einige Institute bei derartigen Vereinbarungen einen sogenannten Bereitstellungszins. Verzögert sich ein bestimmter Baufortschritt, der an eine Teilauszahlung gekoppelt ist, demnach erheblich, kann dies für den Bauherren teure Konsequenzen haben. Ist die Option, das Darlehen in Teilzahlungen zu erhalten, daher für den Verbraucher von Interesse, sollte die Höhe der jeweiligen Bereitstellungszinsen sowie die sogenannte bereitstellungszinsfreie Zeit beim Baufinanzierungsvergleich zudem berücksichtigt werden.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.


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