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Baufinanzierung Lexikon
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Bereitstellungszinsen

Bereitstellungszinsen sind eine Art Sonderzinsen, die insbesondere bei längerfristigen Kreditmodellen wie im Fall der Immobilienfinanzierung von Bedeutung sind. Diese Zinsen werden dann erhoben, wenn der Kunde den auszahlungsreifen Kreditbetrag, bzw. Teile davon, entgegen den Vertragsvereinbarungen noch nicht in Anspruch genommen hat. Da Bereitstellungszinsen nicht Bestandteil des effektiven Jahreszinses sind, gehören sie auch nicht zu den Faktoren, über die sich die Gesamtkreditkosten errechnen.

Die Notwendigkeit von Bereitstellungszinsen ergibt sich daraus, dass vom Kunden noch nicht abgerufene Kreditbeträge von der Bank bereits refinanziert und bereitgestellt sind. Die Bank hat bereits mit einer Auszahlung des Kredites und somit mit Zinserträgen hieraus kalkuliert. Im Vergleich zum sofort ausgezahlten Kredit entsteht für das Geldhaus ein Zinsnachteil, der wieder ausgeglichen werden muss.

Wenn im Rahmen einer Baufinanzierung die Auszahlung von Teilbeträgen vorgesehen ist, werden ab dem vereinbarten Zeitpunkt die Bereitstellungszinsen nur vom nicht beanspruchten Teilkreditbetrag erhoben. Ist der komplette Kreditbetrag zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgerufen, ist dieser die Grundlage der Berechnung. Darlehensnehmer sollten darauf achten, dass im Gegensatz zu den Darlehenszinsen, die jährlich angegeben werden, die Höhe der Bereitstellungszinsen im Darlehensvertrag meist monatlich angegeben ist.

In der Praxis kann oftmals ein größerer Zeitraum zwischen Beginn der Bereitstellungszinsen und der kompletten Inanspruchnahme des Kredites liegen, da unter gewissen Voraussetzungen die Baukosten gemessen am Baufortschritt in Teilbeträgen gezahlt werden. Dies kann daran liegen, dass teilweise nach Bauabschnitten bezahlt werden muss oder bestimmte Bauabschnitte einen niedrigeren Kreditbedarf erforderlich machen als ursprünglich geplant.

Tritt diese Situation ein, kann der Kunde in Abhängigkeit von der jeweiligen Bank eine Herabsetzung der Darlehenssumme beantragen und auf einen Teil seines Darlehensanspruchs verzichten. Da das Kreditinstitut jedoch die gesamten Zinsen über die Laufzeit hinweg kalkuliert hat, kann es , falls es diesem Antrag zustimmt, für den nicht benötigten Kreditteil eine so genannte Nichtabnahmeentschädigung verlangen, um die entgangenen Zinseinnahmen wieder auszugleichen.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.


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