Grunderwerbssteuer
Die Grunderwerbssteuer fällt beim Erwerb eines Grundstückes oder eines Grundstückanteils an. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem §2 GrESTG des Bürgerlichen Gesetzbuchs und ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Während beispielsweise in Bayern und Sachsen 3,5 Prozent des Kaufpreises berechnet werden, kann die Grunderwerbssteuer in anderen Bundesländern bis zu 6,5 Prozent betragen. Diese Steuer muss lediglich dann nicht bezahlt werden, wenn es sich um einen Grundstückserwerb aus Erbschaft handelt, hierfür wird die Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer verrechnet. Die Grunderwerbssteuer zählt wie die Maklerprovision oder Notargebühren zu den Kaufnebenkosten einer Baufinanzierung.
Die Steuer errechnet sich aus dem jeweiligen Prozentsatz vom Wert des Grundstückes, in der Regel ist das der Kaufpreis. Zum Wert des Grundstückes werden auch alle darauf befindlichen Gebäude gerechnet. Auch beispielsweise der Erwerb einer noch nicht fertiggestellten Eigentumswohnung unterliegt der Grunderwerbssteuer. Nicht in die Bemessungsgrundlage mit eingerechnet werden hingegen Rücklagen oder Einrichtungsgegenstände.
Um die Kosten einer Baufinanzierung so niedrig wie möglich zu halten, raten Experten, mindestens 20 Prozent des Kaufpreises einer Immobilie aus dem Eigenkapital zu stellen und auch die Kaufnebenkosten – etwa die Grunderwerbssteuer - aus dem Eigenkapital zu bezahlen. Bei einem Hauskauf wird in der Regel ein Notar beauftragt, dieser ist verpflichtet das zuständige Finanzamt über den Immobilienkauf zu informieren. Erhält das Finanzamt Kenntnis, berechnet es die Grunderwerbssteuer und erstellt einen Grunderwerbssteuerbescheid, in dem sie dem neuen Hausbesitzer die Höhe der Steuerschuld mitteilt. Wurde die Grunderwerbssteuer vom Käufer bezahlt, erhält der Käufer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese bestätigt, dass der neue Hausbesitzer alle mit dem Kauf im Zusammenhang stehenden Steuern ordnungsgemäß bezahlt hat. Um den neuen Eigentümer im Grundbuch eintragen zu lassen, ist diese Unbedenklichkeitsbescheinigung Voraussetzung.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.