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Baufinanzierung Lexikon
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Betriebskosten

Die Betriebskosten sind Teil der Bewirtschaftungskosten einer Immobilie. Sie entstehen durch die tägliche Nutzung und den Unterhalt eines Hauses oder einer Wohnung. Der Eigentümer muss für diese Kosten aufkommen, bei vermieteten Wohnimmobilien können sie jedoch meist auf den Mieter umgelegt werden. Was zu den Betriebskosten zählt, ist in der Betriebskostenordnung geregelt.

Weitere Informationen:

Zu den Betriebskosten gehören laut der Betriebskostenverordnung (BetrKV):

  • Grundsteuer
  • Kosten für die Wasserversorgung (inklusive Warmwasserversorgung)
  • Kosten für Abwasser
  • Heizkosten
  • Kosten für Straßenreinigung und Müllbeseitigung
  • Kosten für Gebäudereinigung und Gartenpflege
  • Versicherungskosten (etwa Sach- und Haftpflichtversicherung)
  • Kosten für Schornsteinreinigung
  • Kosten für Beleuchtung (Außenbeleuchtung, Beleuchtung gemeinschaftlich genutzter Innenräume)
  • Kosten für einen Hausmeister
  • Kosten für einen Aufzug

Im Mietrecht werden Betriebskosten auch als Nebenkosten bezeichnet. Wird eine Wohnimmobilie vermietet, ist im Mietvertrag festgelegt, was als Betriebskosten abgerechnet werden kann. Mieter zahlen die Betriebskosten meist in Pauschalbeträgen im Voraus zeitgleich mit der monatlichen Kaltmiete. Vom Vermieter erhalten sie pro Kalenderjahr eine Betriebskostenabrechnung und müssen entsprechend nachzahlen oder erhalten zu viel gezahlte Beträge zurück. Diese Abrechnung muss bis spätestens 31. Dezember des Folgejahres erstellt und zugegangen sein, ansonsten sind die Ansprüche verjährt.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.


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