Geldbeschaffungskosten
Unter Geldbeschaffungskosten, auch als Kapital- oder Finanzierungskosten bezeichnet, versteht man alle Aufwendungen, die einer Bank oder einer Privatperson in Zusammenhang mit der Beschaffung von Geldmitteln entstehen. Der Begriff Geldbeschaffungskosten wird dabei in der Regel im Zusammenhang mit der Aufnahme von Krediten oder Baufinanzierungen verwendet. Hierzu gehören häufig Vermittlerprovisionen, Gutachter- und Notargebühren sowie von der Bank erhobene Kosten in Form eines Disagios.
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Ein mögliches Disagio, also die Differenz zwischen dem Nettokreditbetrag und der tatsächlich ausgezahlten Summe, wird dem Kunden über den effektiven Jahreszins in Rechnung gestellt und findet in der Regel nur bei Baufinanzierungen Anwendung. Notwendige Gutachten, Notarkosten oder Grundbuchgebühren für den Eintrag der Hypothek oder Grundschuld – alles ebenfalls Kosten die meist nur bei der Aufnahme einer Baufinanzierung anfallen – zählen ebenfalls zu den Geldbeschaffungskosten.
Eine mögliche weitere Art der Geldbeschaffungskosten, die lediglich bei Aufnahme einer Immobilienfinanzierung anfällt sind Bereitstellungszinsen. Diese Sondergebühr erhebt die Bank, wenn die Baufinanzierung in zeitlich versetzten Teilbeträgen ausgezahlt wird. Zudem wird die fällige Abschlussgebühr von Bausparverträgen ebenfalls zu dieser Kostengruppe gezählt.
Sämtliche Geldbeschaffungskosten, die Verbraucher durch die Finanzierung einer Immobilie zahlen, können von der Steuer abgesetzt werden. Sie zählen zur Gruppe der abzugsfähigen Betriebsausgaben oder Werbungskosten und mindern damit den steuerpflichtigen Gewinn des Verbrauchers. Dies gilt jedoch nur, wenn die finanzierte Immobilie als Investitionsobjekt genutzt wird und nicht vom Käufer selbst bewohnt wird. In diesem Fall können im Übrigen auch die fälligen Darlehenszinsen als abzugsfähige Geldbeschaffungskosten steuerlich geltend gemacht werden.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.