Grundbuchauszug
Ein Grundbuchauszug enthält alle Eintragungen, die beim Grundbuchamt zu einer bestimmten Immobilie erfasst und gespeichert sind. Der Auszug aus dem Grundbuch liefert Informationen über die Adresse sowie den Eigentümer einer Liegenschaft, die Wohn-und Nutzungsrechte des Grundstücks sowie über etwaige Lasten, Beschränkungen und Grundschulden, die auf der jeweiligen Immobilie eingetragen sind. Ein Grundbuchauszug wird vom jeweils zuständigen Grundbuchamt erstellt, kann jedoch nur von denjenigen Personen angefordert werden, die gemäß der Grundbuchordnung (§12, Abs. 1) ein berechtigtes Interesse an diesen Informationen vorweisen können.
Weitere Informationen:
Zum berechtigten Personenkreis gehören neben dem Eigentümer und sämtlichen Rechteinhabern an der Immobilie, unter anderem kreditgebende Banken, die eine Grundschuld auf das Objekt eingetragen haben.
Eintragungen im Grundbuch genießen öffentlichen Glauben, d.h. ein potentieller Käufer darf sich darauf verlassen, dass die ihm vorliegenden Informationen korrekt sind.
Bei der Beantragung eines Grundbuchauszuges gilt es zu beachten, dass die Ausfertigung des Dokumentes gebührenpflichtig ist. Die Höhe der fälligen Gebühren können in der Gebührenordnung des zuständigen Grundbuchamtes eingesehen werden. Meist reicht jedoch einer kreditgebenden Bank eine unbeglaubigte Abschrift eines aktuellen Grundauszuges.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.