Zuteilung
Sind beim Bausparen das Mindestsparguthaben angespart und die entsprechende Bewertungszahl erreicht, ist ein Bausparvertrag zuteilungsreif. Meist beträgt das Mindestsparguthaben zwischen 40 und 50 Prozent der Bausparsumme. Ab dem Zeitpunkt der Zuteilung gibt die Bank die Bausparsumme zur Auszahlung frei.
Insgesamt gibt es beim Bausparen drei Phasen: Die Zuteilung folgt auf die Sparphase, in der der vertraglich festgelegte Prozentsatz der Bausparsumme angespart wird. Neben dem Mindestsparguthaben gelten weitere Zuteilungsvoraussetzungen. So müssen in den meisten Fällen eine Mindestsparzeit von 18 bis 24 Monaten sowie eine Mindestvertragsdauer eingehalten werden. Mit der Auszahlung der Bausparsumme beginnt die dritte Phase des Bausparens, die Darlehensphase.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.