Zuteilung
Sind beim Bausparen das Mindestsparguthaben angespart und die entsprechende Bewertungszahl erreicht, ist ein Bausparvertrag zuteilungsreif. Meist beträgt das Mindestsparguthaben zwischen 40 und 50 Prozent der Bausparsumme. Ab dem Zeitpunkt der Zuteilung gibt die Bank die Bausparsumme zur Auszahlung frei. Je nach Tarif und Bausparkasse gelten weitere Zuteilungsvoraussetzungen.
Weitere Informationen:
Insgesamt gibt es beim Bausparen drei Phasen. Die Zuteilung folgt auf die Sparphase, in der der vertraglich festgelegte Prozentsatz der Bausparsumme angespart wird. Neben dem Mindestsparguthaben gelten weitere Zuteilungsvoraussetzungen. So müssen in den meisten Fällen eine Mindestsparzeit von 18 bis 24 Monaten sowie eine Mindestvertragsdauer eingehalten werden.
Zudem wird vertraglich eine Mindestbewertungszahl festgelegt, die erreicht sein muss, bevor die Zuteilung erfolgen kann. Bei der Bewertungszahl handelt es sich um eine Kennziffer, die die jeweilige Bank zu bestimmten Stichtagen für sämtliche, noch nicht zugeteilte Bausparverträge berechnet. Die Höhe dieser Bewertungszahl ist vor allem von der Anspardauer sowie von der im Verhältnis zur Bausparsumme bereits erbrachten Sparleistung abhängig. Durch die Bewertungszahl soll eine möglichst gerechte Zuteilungsreihenfolge der Bausparverträge gewährleistet werden.
Sind alle Voraussetzungen zur Zuteilung erfüllt, heißt das jedoch nicht, dass die Bausparsumme sofort ausgezahlt wird. Zu welchem Zeitpunkt Bausparer ihr Darlehen tatsächlich in Anspruch nehmen können, hängt vielmehr davon ab, wie viel Geld sich im Zuteilungstopf befindet und wie viele Bausparer gerade auf die Auszahlung ihrer Bausparsumme warten. Steht die Summe zur Auszahlung bereit, sendet die Bank dem Bausparer einen Antrag auf Zuteilung. Mit der Auszahlung der Bausparsumme beginnt die dritte Phase des Bausparens, die Darlehensphase.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.