Eigennutzung
Unter der Eigennutzung einer Immobilie wird verstanden, dass der Käufer oder Bauherr das Objekt selbst bewohnt und nicht teilweise oder vollständig vermietet. Unter Umständen kann eine Immobilie, die nach dem Kauf oder Bau an nahe Verwandte vermietet wird, ebenfalls als eigengenutztes Objekt klassifiziert werden, wenn zum Beispiel keine oder nur eine sehr geringe Miete fließt. Diese Informationen spielt unter anderem bei der Aufnahme der Baufinanzierung eine wichtige Rolle: Banken legen bei sogenannten Kapitalanlegern, also Immobilienbesitzern die das Objekt nicht selbst nutzen, meist strengere Bonitätskriterien an. Wer eine Immobilie zur Eigennutzung kauft oder baut erhält die Finanzierung daher unter Umständen leichter oder zu günstigeren Konditionen.
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Ob eine Immobilie selbstgenutzt oder vermietet wird, hat zudem Auswirkungen auf die Inanspruchnahme staatlicher Förderungen: So erhielten nur Verbraucher mit eigengenutzter Immobilie bis zu deren Abschaffung im Jahr 2006 eine Eigenheimzulage. Das sogenannte Wohn-Riester-Darlehen wird ebenfalls nur an Verbraucher mit selbstgenutztem Wohneigentum vergeben.
Ein weiterer Unterschied bei selbstgenutzten Immobilien ergibt sich bei der Aufnahme von Förderkrediten der staatlichen KfW: Das zinsgünstige subventionierte Wohneigentumsprogramm zum Kauf oder Bau von Immobilien vergibt das Institut nur bei Immobilien mit Eigennutzung aus. Wer plant, die finanzierte Immobilie im Anschluss vollständig oder teilweise zu vermieten, erhält dieses Förderprodukt indes nicht.
Da es sich nicht um eine Kapitalanlage handelt, kann bei der Eigennutzung einer Immobilie zudem kein Steuervorteil erzieht werden: Verbraucher, die die finanzierte Immobilie teilweise oder vollständig vermieten, können die gezahlten Zinsen der Baufinanzierung beim Finanzamt steuerlich geltend machen. Das Thema Eigennutzung von Immobilien ist zudem für die Abschreibung der Anschaffungs- und Investitionskosten in eine Immobilie relevant: Abschreibungen auf den Objektwert werden vom Finanzamt ebenfalls nur bei Immobilien akzeptiert, die vom Darlehensnehmer oder Eigentümer nicht selbstgenutzt werden.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.