Realkredit
Unter einem Realkredit ist ein grundpfandrechtlich gesichertes Darlehen zu verstehen, das für den Kauf oder Bau einer wohnwirtschaftlichen oder gewerblichen Immobilie verwendet werden kann. Realkredite werden üblicherweise von öffentlichen oder privaten Hypothekenbanken, sogenannten Realkreditinstituten vergeben. Die Besonderheit bei diesen Instituten ist die Refinanzierung über die Ausgabe von Hypothekenpfandbriefen. Realkredite werden grundpfandrechtlich besichert, d.h. es erfolgt eine Eintragung der Bank als Gläubiger im Grundbuch. Das Darlehen wird hierbei entweder über eine Hypothek oder eine Grundschuld abgesichert. Ist der Kreditnehmer nicht mehr in der Lage seine monatlichen Raten an die Bank zu bezahlen, kann ihm diese unter Einhaltung gewisser Fristen und Bedingungen den Vertrag kündigen und den Kredit fällig stellen.
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Für den Darlehensnehmer kann dies den Verlust seines Objektes bedeuten, denn durch Absicherung über eine Grundschuld oder Hypothek hat die Bank die Möglichkeit, das Objekt zu verkaufen. Dies bedeutet, dass sie das Objekt entweder über eine Zwangsversteigerung oder einen sogenannten freihändigen Verkauf zu Geld machen kann und mit diesem Erlös ihre Darlehensforderung gegenüber dem Darlehensnehmer – ganz oder teilweise- abdeckt.
Obwohl natürlich auch die Bonität eines potentiellen Kreditnehmers bei der Vergabe eines Realkredites eine wichtige Rolle spielt, hat der Wert des zu finanzierenden Objektes – anders als bei einer normalen Baufinanzierung – einen höheren Einfluss auf die Vergabe und die Höhe des Realkredites.
Auch wenn die Objekteinwertung bei der Vergabe eines Realkredites im Vordergrund steht, muss der künftige Immobilienbesitzer einen bestimmte Kreditwürdigkeit nachweisen, sowie einen hohen Anteil an Eigenkapital in die Finanzierung einbringen. Realkreditinstitute vergeben maximal 60 Prozent des Beleihungswertes oder 50 Prozent des Verkehrswertes der zu finanzierenden Immobilie (vgl. §§14, 16 PfandBG) als Darlehen. Der Wert der Immobilie wird im Vorfeld durch einen unabhängigen Sachverständigen –einen sogenannten Immobiliengutachter – festgelegt.
Auch Realkredite werden in der Regel über Laufzeiten zwischen 10 und 40 Jahren vergeben. Durch den hohen Eigenkapitaleinsatz und die dadurch geringe Beleihung ist allerdings vielfach eine höhere Tilgung vereinbart, so dass diese Darlehen meist schneller zurückgeführt werden.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.