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Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) definiert den Aufteilungsplan konkret als „eine von der Baubehörde mit Unterschrift und Siegel oder Stempel versehene Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich ist.“
Gemeinsam mit der sogenannten Abgeschlossenheitsbescheinigung ist der Aufteilungsplan Bestandteil der sogenannten Teilungserklärung und damit Grundlage für die Begründung von Sondereigentum in Form von Wohnungseigentum (bei zu Wohnzwecken dienenden Einheiten) oder Teileigentum (bei nicht zu Wohnzwecken dienenden Einheiten). Als Bestandteil dieser Teilungserklärung ist der Aufteilungsplan zudem bei Inanspruchnahme einer Baufinanzierung in der Regel dem geldgebenden Institut vorzulegen.
Dem Aufteilungsplan liegen sämtliche Grundrisse, Schnitte und Ansichten des Gebäudes und des Grundstücks, auf dem das Gebäude errichtet wurde, im üblichen Maßstab 1:100 zugrunde. Damit klar ersichtlich wird, welche Nutzungseinheiten, etwa Kellerräume oder Garagen, welchem Sondereigentum zugerechnet werden, sind sämtliche Einheiten gemäß WEG hierauf einheitlich durchzunummerieren. Zusätzlich werden sie entsprechend farblich markiert, um Verwechslungen oder Unklarheiten vorzubeugen.
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