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Kredit Lexikon

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Zweidrittelzins

Der Zweidrittelzins (alternative Schreibweisen: Zwei-Drittel-Zins oder 2/3-Zins) gibt an, wie viel ein Kredit für mindestens zwei Drittel der Kreditnehmer höchstens kosten darf. Die Bank muss mindestens zwei von drei Kunden den Kredit zu dem von ihr festgelegten Zweidrittelzinssatz oder zu einem günstigeren Zinssatz gewähren.

Zweidrittelzinssatz erhöht Vergleichbarkeit von Krediten

Bei einer bonitätsabhängigen Verzinsung – also dann, wenn sich die Höhe des Zinssatzes nach der Kreditwürdigkeit eines Kunden bemisst – erleichtert der Zweidrittelzins einen Kreditvergleich. Denn ohne diesen Zinssatz bleibt Verbrauchern zur Orientierung nur die Zinsspanne, die eine Bank in solchen Fällen angibt. Diese ist für den Kunden aber wenig aussagekräftig und nur schwer mit einem bonitätsunabhängigen, also einheitlichen, Zinssatz vergleichbar. Zu welchen Konditionen der Kreditnehmer einen Ratenkredit mit bonitätsabhängiger Verzinsung erhalten kann, erfährt er schließlich erst nach der Kreditwürdigkeitsprüfung durch die Bank. Das heißt: Er muss zunächst ein individuelles Angebot einholen und dafür einige Angaben machen. Der Zweidrittelzins hilft dabei, sich schon vorab – zum Beispiel über den CHECK24 Kreditvergleich – ein Bild von den üblichen Zinssätzen unterschiedlicher Banken zu machen, ohne dafür eine Konditionsanfrage stellen zu müssen.

Wichtig: Der Zweidrittelzins ist ein Richtwert. Ob der Kunde den Kredit tatsächlich zum angegebenen Zweidrittelzins erhält oder höhere bzw. niedrigere Zinsen zahlt, entscheidet sich erst nach der Bonitätsprüfung durch die Bank.

Rechtlicher Hintergrund und Pflichten der Bank

Bewerben Banken Ratenkredite mit einem Zinssatz oder einer Zinsspanne, so sind sie per Gesetz zur Angabe eines repräsentativen Beispiels verpflichtet. Neben einem beispielhaften Kreditbetrag, einer Laufzeit sowie einer monatlichen Rate ist hier auch der Zweidrittelzins zu nennen – und zwar sowohl als Sollzins als auch als effektiver Jahreszins.

Beim Zweidrittelzinssatz handelt es sich laut Preisangabenverordnung (§ 17 PAngV) um einen Zinssatz, „von dem [der Kreditanbieter] erwarten darf, dass er mindestens zwei Drittel der aufgrund der Werbung zustande kommenden Verträge zu dem angegebenen oder einem niedrigeren effektiven Jahreszins abschließen wird.“ Das bedeutet: Vergibt die Bank ihren Kredit zu bonitätsabhängigen Zinsen, muss sie innerhalb der angegebenen Spanne einen Zinssatz festlegen, mit dem oder unterhalb dessen sie das Darlehen von wenigstens zwei Dritteln aller Kunden verzinsen wird. Dafür muss sie einen Maßstab für die Kreditwürdigkeit definieren, den zwei von drei Kunden voraussichtlich erfüllen. Bei einer bonitätsunabhängigen Verzinsung erübrigt sich dies, da die Bank hier keine Abstufung vornimmt und jeder als Kreditnehmer akzeptierte Kunde den gleichen Zinssatz erhält.

Gut zu wissen: Auch bei einer bonitätsunabhängigen Verzinsung verzichtet die Bank nicht auf eine Bonitätsprüfung, einschließlich Schufa-Auskunft. Hier entscheidet sie nur, ob sie einem Kunden das angefragte Darlehen zum genannten Zinssatz gewährt.

Keine Vorgaben für die Festlegung des Zweidrittelzinssatzes

Die Geldhäuser entscheiden nach eigenen Kriterien, wo sie den Zweidrittelzins innerhalb ihrer Zinsspanne ansetzen und unter welchen Bedingungen ein Kreditnehmer diesen Zinssatz erhält. Gesetzliche Regelungen gibt es dazu bislang nicht. Ausschlaggebend ist aber auch hier nach wie vor die Kreditwürdigkeit des einzelnen Kunden. Wer – nach Maßgabe der Bank – über eine durchschnittliche Bonität verfügt, erhält sein Darlehen am ehesten zum Zweidrittelzins. Kunden, bei denen das Risiko eines Zahlungsausfalls geringer, die Bonität also überdurchschnittlich hoch ist, erhalten dasselbe Darlehen im Normalfall zu einem günstigeren Zinssatz. Solche mit unterdurchschnittlicher Bonität müssen sich hingegen auf Zinsen oberhalb des angegebenen Zweidrittelzinses einstellen.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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