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Girokonto Lexikon

BIC

Der BIC („Bank Identifier Code“) ist eine international standardisierte Bankleitzahl. Jedes Kreditinstitut weltweit verfügt folglich über einen eigenen BIC, mit dem es in jedem Land der Welt eindeutig identifiziert werden kann. Der BIC wird von der Organisation SWIFT („Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) festgelegt. Aus diesem Grund wird er gelegentlich auch als SWIFT-Code bezeichnet.

Der BIC kommt seit 2008 gemeinsam mit der internationalen Bankkontonummer (IBAN) bei Auslandstransaktionen zum Einsatz. Bei der Einführung von BIC und IBAN handelt es sich um eine Maßnahme der SEPA („Single European Payments Area“). Diese bezeichnet den einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraum, der Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen innerhalb Europas vereinfachen, vereinheitlichen und sicherer machen soll. Derzeit gehören 32 europäische Staaten zum einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraum. Dabei handelt es sich um die 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie um Island, Liechtenstein, Norwegen, Monaco und die Schweiz.

Die SEPA-Lastschrift wird bis August 2014 ausschließlich für grenzüberschreitende Überweisungen verwendet. Danach soll sie auch für Inlandsüberweisungen zum Einsatz kommen. Damit die Banken die Umstellung geordnet vornehmen können, wurde ihnen eine Übergangsfrist bis Februar 2016 eingeräumt. Nach deren Auslaufen sind Überweisungen im SEPA-Raum nur noch mit der IBAN möglich. Auch der BIC soll zu diesem Zeitpunkt ganz wegfallen. Er wird dann nur noch für Transaktionen ins außereuropäische Ausland benötigt.

Genau wie die IBAN ist auch der BIC in den meisten Fällen auf der Rückseite der Girocard abgedruckt, die Bankkunden von ihrem Institut zum Girokonto erhalten. Auch auf den Kontoauszügen sowie im Onlinebanking können Verbraucher IBAN und BIC einsehen.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.