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Baufinanzierung Lexikon
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Wohnimmobilienkreditrichtlinie

Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates macht Vorgaben, nach welchen Kriterien Verbraucher in den Mitgliedsstaaten der EU Darlehen für den Kauf von Immobilien erhalten. Die Richtlinie wurde am 4. Februar 2014 erlassen, die Mitgliedsstaaten mussten sie bis zum 21. März 2016 in nationales Recht umsetzen. In Deutschland geschah dies mit dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften – in der öffentlichen Diskussion und der Medienberichterstattung wird auch dieses nationale Gesetz oft nur verkürzt als Wohnimmobilienkreditrichtlinie bezeichnet.

Von Bedeutung für potenzielle Bauherren oder Immobilienkäufer ist die Richtlinie deshalb, weil Banken ihr zufolge den Wert des Grundstücks, Hauses oder der Wohnung nicht mehr als wesentliches Kriterium für die Kreditwürdigkeit heranziehen dürfen. Stattdessen müssen sie bei der Entscheidung über die Kreditvergabe vor allem das Einkommen und dessen voraussichtliche Entwicklung beurteilen. Diese Vorgabe der Richtlinie hat seit dem Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes in Deutschland Diskussionen ausgelöst. Der Grund: Eine Folge der Richtlinie ist, dass Interessenten für eine Baufinanzierung unter Umständen schwerer einen Kredit erhalten.

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Vor allem Bevölkerungsgruppen wie junge Familien und Rentner könnten betroffen sein. Bei jungen Familien muss die Bank in Betracht ziehen, dass eines von zwei Einkommen nach der Geburt von Kindern vorübergehend wegfallen könnte. Älteren Immobilienbesitzern könnte ein Kredit für die seniorengerechte Modernisierung ihres selbst genutzten Hauses versagt werden, weil sie als Rentner aus Sicht der Bank kein ausreichend hohes Einkommen mehr haben – ihr Immobilieneigentum spielt der Richtlinie zufolge als Kreditsicherheit kaum mehr eine Rolle.

Banken und Verbände berichteten, dass seit Inkrafttreten des Gesetzes die Vergabe von Immobilienkrediten erschwert sei. Unter anderem der Sparkassenverband Bayern kritisierte, der deutsche Gesetzgeber habe die EU-Richtlinie unnötig scharf umgesetzt. Banken fühlen sich durch das Gesetz gezwungen, eine Baufinanzierung nur noch unter strengeren Kriterien zu vergeben. Andernfalls könnten sie nach einer geplatzten Finanzierung wegen unzureichender Beratung vom Kreditnehmer vor Gericht gezerrt werden.

Ziel der Europäischen Union war, mit der Richtlinie Verbraucher besser zu schützen. Mit der strengeren Prüfung der Einkommenssituation soll verhindert werden, dass Immobilieninteressenten beispielsweise zu Zeiten besonders günstiger Zinsen einen Immobilienkredit aufnehmen, den sie sich auf Dauer nicht leisten können – beispielsweise weil sie nach dem Ende der Zinsbindungsfrist eine Anschlussfinanzierung zu wesentlich höheren Zinsen abschließen müssen und ihr Einkommen zum Zahlen höherer monatlicher Raten nicht ausreicht. Verhindert werden soll durch die strengere Prüfung letztlich auch, dass hierzulande eine Immobilienblase entsteht wie 2007 in den USA.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.


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