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Kredit Lexikon

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Darlehensgesamtbetrag

Der Darlehensgesamtbetrag enthält neben dem Nettokreditbetrag auch die anfallenden Kosten wie Zinsen und gegebenenfalls die Restschuldversicherung. Dabei ist der Darlehensgesamtbetrag streng vom Darlehensbetrag zu unterscheiden. Letzterer steht nur für die Summe, die der Gläubiger bei der Bank geliehen hat. Weil darin keine Zinskosten oder ähnliches verrechnet sind, handelt es sich um den Nettokreditbetrag.

Die Kosten, die der Kunde für das Darlehen aufbringen muss, sind größtenteils im effektiven Jahreszins verrechnet. Dieser setzt sich aus dem Sollzins und gegebenenfalls der Bearbeitungsgebühr zusammen. Zudem ist der Jahreseffektivzins in der Regel laufzeitabhängig. Ist die Restschuldversicherung eine Bedingung für die Kreditbewilligung bzw. nimmt der Kreditnehmer diese zur Absicherung des Kredits auf, wird sie auch in dem Zins verrechnet. Bei der Baufinanzierung werden zudem der Auszahlungskurs und der Tilgungssatz mit eingerechnet. Der daraus resultierende Zinssatz wird jährlich auf den Darlehensbetrag angerechnet, den der Kreditnehmer noch zurückzahlen muss. Je mehr Zeit die Rückzahlung in Anspruch nimmt, umso höher fällt demnach der Gesamtkreditbetrag aus.

Nach den EU-Richtlinien für Verbraucherkredite müssen Kreditinstitute und Kreditvermittler anhand eines repräsentativen Beispiels zeigen, wie hoch der durchschnittliche Darlehensgesamtbetrag gemäß dem gewünschten Kreditbetrags und der Laufzeit wäre. Für die Berechnung wird der durchschnittlich vergebene Zinssatz, der sogenannte Zwei-Drittel-Zins, genutzt. Bei diesem handelt es ich um das Zinsniveau, das im Schnitt zwei Drittel der Darlehensnehmer erhalten.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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